ich habe einkünfte aus ausländischen aktienfonds. müssen die auch in die einkommenssteuererklärung rein?

wenn sie über den freibetrag gehen und der fond aufgelöst bzw. kapital entnohmmen wird ja

Ja, wenn Du in Deutschland steuerpflichtig bist (also wenn Du hier Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast), dann bist Du mit Deinem Welteinkommen auch hier steuerpflichtig. Es kann sein, daß gewisse Doppelbesteuerungsabkommen dagegen sprechen, aber grundsätzlich würde ich erstmal alles hier erklären, dann bist Du auf der sicheren Seite!

Kommt aufs Land drauf an, wo deine Aktien deponiert sind (Doppelsteuerabkommen).

es ist wichtig, wo der gewinn erzielt wird. wenn das in deutschland der fall ist, dann möchte das finanzamt das -zu recht- wissen.
ja klar. es gibt da extra eine Anlage bei der steuererklärung. kannst du dir beim finanzamt runterladen.
Yummy am 6. April 2009 14:47 Die Anlage heissen KAP für Kapitalerträge incl. ausl. Kapitalerträgen und zusätzlich AUS bei ausländische Kapitalerträge. Runterladen kann man sie u.a. hier: http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C42946401N42946201L20D0I636.html