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Ausländerrechte mit Genehmigung für Italien

Frage von abdulmohamed abdulmohamed

kann ein Ausländer (urspr. Inder) der in Italien Lebt und arbeitet, mit seiner dortige Genehmigung in Deutschland bleiben und arbeiten? bitte eure Ideen!

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Antworten (3)

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    Antwort von Nursomal Nursomal

    Wenn dann durch das Schengenabkommen, auf jedenfall darf er durch ganz Europa in die Staaten die dem Schengenabkommen (http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen) angehören, wie es aber mit der Arbeit aussieht weiß ich nicht. Da gibt es bestimmt andere Bestimmungen. Frag doch mal bei der örtlichen Ausländerbehörde nach oder direkt in Berlin (berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/visa-allgemein.html)

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    Antwort von yasmin888 yasmin888

    Wenn er kein EU Bürger ist, braucht er für Deutschland ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Frag mal auf dem Ausländeramt, die können es dir genau sagen.

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    Antwort von steini1 steini1

    Das geht nicht ,er muss zurück nach Italien.

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