1

Ausländerrechte, Menschenwürde

Frage von salam1345 salam1345

Meine marokkanische Freundin ist seit 4 Monaten hier in Deutschland und ist mit einem Türken verheiratet, der deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Am Anfang war er sehr nett, und mittlerweile verbietet er meine Freundin mit niemanden Kontakt zu haben, selbst auch mit mir darf sich gar nicht unternehmen und auch rausgehen darf sie nicht. Er kontrolliert sie auch wenn sie nur in der Küche ist. Meine Frage ist kann meine Freundin abgeschoben werden, auch wenn sie sich gar nicht mehr mit ihrem Mann gut versteht?? Weil sie geht mit der Zeit kaputt, und ich kann das nicht mehr sehen und ruhig bleiben! Wisst ihr vllt. was sie da für Rechte hat, in so einem Fall. Ich mein das erste gesetz in Deutschland ist doch die Menschenwürde!!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Antwort von xxxlillixxx xxxlillixxx

    normalerweise bekommt ein Ehefrau erst nach 13jähriges Bestehen der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

  • 0
    Antwort von funnypooky funnypooky

    Mamiej hat dir schon die richtige Antwort gegeben. Von der Praxis her ist es sehr schwer, diese Ausnahmeregelung nachzuweisen, es müssten m.E. z.B. ein Ärztebericht über Verletzungen durch häusliche Gewalt und schwere psychische Störungen nachgewiesen werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" kann hier nicht auf den ausländerrechtlichen Aspekt angewendet werden.Möglicherweise verhält der Ehemann sich rechtswidrig, das sollte geklärt werden. Allerdings ist zur Wahrung ihrer Würde kein Aufenthaltsrecht in Deutschland nötig, sorry. Abgeschoben wird übrigens erst mal nicht - wenn die Ehe nicht mehr besteht, dann wird erst einmal die Ausweisung verfügt: sie kann freiwillig ausreisen.

  • 0
    Antwort von mamiej mamiej

    Hallo,

    normalerweise bekommt ein Ehegatte erst nach dreijährigem Bestehen der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Siehe §31 AufenthG.

    ABER: nach Satz 2 dieses Paragraphen (§31/2) gibt es eine wichtige Ausnahme zu dieser Regel, nämlich wenn durch Festhalten an der Ehe ein "schutzwürdiger Belang" des Ehegatten verletzt wird (das ist insbesondere immer der Fall, wenn es Gewalt in der Ehe gibt).

    Inwieweit dies bei deiner Freundin zutrifft, müsste im Einzelfall geklärt werden. Dazu solltet ihr euch aber auf jeden Fall professionelle Unterstützung in Form einer Beratungsstelle für Ausländerinnen holen. Ich weiß nun nicht, wo ihr wohnt, aber über das örtliche Frauenhaus solltet ihr mit Sicherheit Hilfe bekommen.

    LG und viel Glück!

  • 0
    Antwort von hansi9999 hansi9999

    wenn sie das mit sich machen lässt kannst du nichts dagegen tun

    Kommentar von salam1345 salam1345

    und wenn sie sich Aufgrund dieser obengenannten Gründen sich scheiden lassen möchte, ob es zur einer Abschiebung kommen könnte??! Ich mein ich hab viele Zeugen, selbst eine Nachbarin bekommt alles mit.

    Kommentar von hansi9999 hansi9999hansi9999

    ob sie abgeschoben wird wenn sie sich scheiden lässt kann ich net sagen

    aber ich denke mal schon

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.