Meine marokkanische Freundin ist seit 4 Monaten hier in Deutschland und ist mit einem Türken verheiratet, der deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Am Anfang war er sehr nett, und mittlerweile verbietet er meine Freundin mit niemanden Kontakt zu haben, selbst auch mit mir darf sich gar nicht unternehmen und auch rausgehen darf sie nicht. Er kontrolliert sie auch wenn sie nur in der Küche ist. Meine Frage ist kann meine Freundin abgeschoben werden, auch wenn sie sich gar nicht mehr mit ihrem Mann gut versteht?? Weil sie geht mit der Zeit kaputt, und ich kann das nicht mehr sehen und ruhig bleiben! Wisst ihr vllt. was sie da für Rechte hat, in so einem Fall. Ich mein das erste gesetz in Deutschland ist doch die Menschenwürde!!!
Ausländerrechte, Menschenwürde
Antworten (4)
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xxxlillixxx normalerweise bekommt ein Ehefrau erst nach 13jähriges Bestehen der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
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funnypookyfunnypooky
Mamiej hat dir schon die richtige Antwort gegeben. Von der Praxis her ist es sehr schwer, diese Ausnahmeregelung nachzuweisen, es müssten m.E. z.B. ein Ärztebericht über Verletzungen durch häusliche Gewalt und schwere psychische Störungen nachgewiesen werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" kann hier nicht auf den ausländerrechtlichen Aspekt angewendet werden.Möglicherweise verhält der Ehemann sich rechtswidrig, das sollte geklärt werden. Allerdings ist zur Wahrung ihrer Würde kein Aufenthaltsrecht in Deutschland nötig, sorry. Abgeschoben wird übrigens erst mal nicht - wenn die Ehe nicht mehr besteht, dann wird erst einmal die Ausweisung verfügt: sie kann freiwillig ausreisen.
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mamiejmamiej
Hallo,
normalerweise bekommt ein Ehegatte erst nach dreijährigem Bestehen der Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Siehe §31 AufenthG.
ABER: nach Satz 2 dieses Paragraphen (§31/2) gibt es eine wichtige Ausnahme zu dieser Regel, nämlich wenn durch Festhalten an der Ehe ein "schutzwürdiger Belang" des Ehegatten verletzt wird (das ist insbesondere immer der Fall, wenn es Gewalt in der Ehe gibt).
Inwieweit dies bei deiner Freundin zutrifft, müsste im Einzelfall geklärt werden. Dazu solltet ihr euch aber auf jeden Fall professionelle Unterstützung in Form einer Beratungsstelle für Ausländerinnen holen. Ich weiß nun nicht, wo ihr wohnt, aber über das örtliche Frauenhaus solltet ihr mit Sicherheit Hilfe bekommen.
LG und viel Glück!
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und wenn sie sich Aufgrund dieser obengenannten Gründen sich scheiden lassen möchte, ob es zur einer Abschiebung kommen könnte??! Ich mein ich hab viele Zeugen, selbst eine Nachbarin bekommt alles mit.
ob sie abgeschoben wird wenn sie sich scheiden lässt kann ich net sagen
aber ich denke mal schon