hat ein ausänder der einen deutschen heiratet auch anspruch auf hatz 4 ..?????????? wenn der deutsche hartz 4 bezieht..
ausländerrechte
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ProPhiLProPhiL
wer in deutschland wohnt hat anrecht.. er muss nicht heiraten, kann auch einfach so da rumsitzen.
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yuehan zur Frage: Erwerbsfähige und hilfsbedürftige Personen (finanzielle Situation wird geprüft) haben Anspruch auf Hartz IV (Arbeitslosengeld II) (Alter 15-65). Eine Bedingung ist, dass sie ihren regelmäßigen/gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. Ausländer/innen müssen eine Arbeitserlaubnis nachweisen (die ist bei einer Ehe mit einem/r Deutschen vorhanden), außerdem darf sich der/die Ausländer/in nicht in der BRD aufhalten, um eine Arbeit zu suchen. weitere Infos: http://www.migration-online.de/beitrag.aWQ9MTkwNQ.html (2. Punkt)
Zur den "Neunmalklugen", die vorher ihren Kommentar abgegeben haben (es sind nicht alle vorherigen Kommentator/inn/en angesprochen): Vielleicht sollten Sie mal Ihren Analphabetismus überwinden und lesen lernen, denn am Rande des Eingabefeldes steht: "(...) bitte achte darauf, dass Deine Antwort für den Fragesteller wirklich hilfreich ist (...)." Aber vermutlich lernt man in rechtsradikalen Zusammenhängen andere Dinge.
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tommitulpe um das mal zu klären ...ich bin deutscher und habe mein leben lang gearbeitet auf den bau habe den rücken kaputt und bin kaputt geschrieben worden . ich darf auch wenn ich will nicht mehr im bau arbeiten den wenn ich dann krank werde bezahlt keiner für mich habe ich schrieftlich....ich heirate eine brasilianerin die ich liebe und sie mich auch ..versuche alles um wieder arbeit zu finden aber im moment echt schwer... ich habe immer alles selber bezahlen können meine frage war nur op meiner frau auch was zusteht sollange ich noch hartz 4 beziehe?? hier sind viele die meinen alles aber auch alles zu wiessen
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sonie22 ich habe da mal ne frage ich deutsche bin mit einem inder seit 24 monaten verheiratet und wir bekommen in ca . 10 wochen unser erstes kind er hat bisher ne duldung noch hat ein recht auf harz4 wir wohnen ja zusammen !!!
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oldgrey67oldgrey67
Ach und um die Frage gleich noch zu beantworten....ja er hat ein Anrecht auf Harz4 sobald er hier einen offiziellen Wohnsitz hat und mit einer deutschen verheiratet ist! ;-)
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syringasyringa
Nach § 2 FreizügG müsste er Anrecht haben (z.B. Personen, die durch eine Vorbeschäftigung in Deutschland Arbeitnehmerstatus erlangt haben oder als Familienangehörige eines in Deutschland erwerbstätigen Unionsbürgers in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben).
ist er aber nicht
Noch nicht ;-)