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Ausländerrecht! Noch kein Urteil, dennoch keine Staatsangehörigkeit?!

Frage von Barmalej22 Barmalej22

Hallo!

ein Ausländer hat deutsche Staatangehörigkeit beantragt, inzwischen aber zum Verdächtigen in einem Straftat geworden. Bekommt er solange das Verfahren läuft keine Staatsangehörigkeit bzw. wie erfährt die Ausländerbehörde davon - die Polizei weiss nicht, dass er einen Staatsangehörigkeitsangrag gestellt hat.

grüsse

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Antworten (6)

  • 5
    Antwort von rotius rotius

    ausländer die straffällig werden, gehören ausgewiesen

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Aber bitte erst nach der Verurteilung, denn bis dahin gilt die Unschuldsvermutung!

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    der antrag wird abgelehnt, zu 150%

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Ein Ermittlungsverfahren alleine begründet noch keinen Ablehnungsgrund, wenn er sonst alle Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsangehörigkeit erfüllt. Nur wird das Staatsangehörigkeitsverfahren bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens eingefroren!

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    ich beziehe mich auch auf eine verurteilung...

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Wenn er verurteilt wird, ist die Staatsangehörigkeit dahin, das ist klar, aber bis jetzt ist er nur verdächtig!

    Kommentar von rotius rotiusrotius

    sry für den 4fach post...echt seltsam

    Kommentar von Barmalej22 Barmalej22Barmalej22

    Leute ich frag nicht nach eurem wunsch, sondern wie es in wirklichkeit funktioniert.

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    Antwort von Schafilein Schafilein

    Wird sicher rauskommen vorallem wenn er erst nen Antrag gestellt hat! Aber so Leute gehören wieder abgeschoben!!!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Aber bitte erst nach der Verurteilung, denn bis dahin gilt er als unschuldig und könnte ja durchaus auch unschuldig sein!

    Kommentar von Schafilein SchafileinSchafilein

    jaja...

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    Antwort von Paula1234 Paula1234

    er wird die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen ... Polizei und Ausländerbehörde arbeiten zusammen ...

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    Antwort von Realito Realito

    Die Behörden sind Faul aber nicht dumm. :o) Die persönlichen Akten bei der Behörde, füllen sich alleine, durch die Informationstechnik heute. Wenn er nicht verurteilt wird, kann er noch hoffen. Sonnst nicht.

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    >>>die Polizei weiss nicht, dass er einen Staatsangehörigkeitsangrag gestellt hat.<<<

    Aber die Ausländerbehörde erfährt von der Polizei automatisch von dem laufenden Ermittlungsverfahren!

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Und solange das Ermittlungsverfahren läuft, wird das Staatsangehörigkeitsverfahren eingefroren, d.h. er bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, bis das Ermittlungsverfahren gegen ihn abgeschlossen ist!

  • 0
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Solange er nur verdächtig ist und es ihm nicht nachgewiesen kann, dann zählt ja die Unschuldsvermutung.

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