Hallo!
ein Ausländer hat deutsche Staatangehörigkeit beantragt, inzwischen aber zum Verdächtigen in einem Straftat geworden. Bekommt er solange das Verfahren läuft keine Staatsangehörigkeit bzw. wie erfährt die Ausländerbehörde davon - die Polizei weiss nicht, dass er einen Staatsangehörigkeitsangrag gestellt hat.
grüsse
Aber bitte erst nach der Verurteilung, denn bis dahin gilt die Unschuldsvermutung!
der antrag wird abgelehnt, zu 150%
Falsch! Ein Ermittlungsverfahren alleine begründet noch keinen Ablehnungsgrund, wenn er sonst alle Voraussetzungen für den Erhalt der Staatsangehörigkeit erfüllt. Nur wird das Staatsangehörigkeitsverfahren bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens eingefroren!
ich beziehe mich auch auf eine verurteilung...
Wenn er verurteilt wird, ist die Staatsangehörigkeit dahin, das ist klar, aber bis jetzt ist er nur verdächtig!
sry für den 4fach post...echt seltsam