sooo,ganz kurz,mein mann ist peruaner,ist inzwischen mit dem ehegattennachzugsvisum in deutschland alles gut soweit,aaaaber nun wiedersprechen sich ein wenig die behörden:ausländerbehörde meint ich solle doch bitte die eheurkunde nachbeurkunden lassen,die leute vom standesamt meinen das wäre gar nicht nötig..wer hat da recht?brauch ich eine nachbeurkundung oder bekommt er die aufenthaltsgenehmigung auch so?hab nämlich überall gelesen das des nicht nötig ist,aber mich hat dann doch die ausländerbehörde verwirrt...daaaanke vielmals :D
ausländerbehörde?oder standesamt??
Antworten (1)
-
0Antwort von
PottkiekerPottkieker
Das Standesamt ist eine gerichtliche INstanz. Ein dort ausgestellter Ehevertrag hat somit auch den Wert eines Gerichtsurteils. Weralso das Urteil anfechten will, darf niemanden auffordern dieses selber einzufordern, weil das a) völliger Schwachsinn ist (Rechtlich erfolglos), aber das Asylamt müßte selber den Anfechtungsantrag stellen. Es ist dort oft eine dumme Ausrede, wenn die so etwas verlangen, um sich Arbeit zu ersparen. Nach deinen Beschreibungen habt ihr alles richtig gemacht, das Asylamt ist am Zuge und MUß deinem Mann nun die angeforderten Dokumente aushändigen. Tun die das nicht, geh zum Rechtsamwalt. Kannst auch direkt zum Richter gehen und eine einstweilige Verfüghung erwirken. Dauert etwa 14 Tage, bis dein Mann das Dokument bekommt. Rausgeben müssen die das so oder so.
Diese Frage teilen