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Ausländerbehörde.

gefragt von loloololoo am 26.05.2009 um 23:44 Uhr

Die Fakten sind so:

Pakistaner, Arbeitslos (Harz4), Mit einer Deutschen verheiratet und hat ein minderjäriges deutsches Kind. Darf Er abgeschoben werden? Wenn ja warum, wenn icht, welches Gesetz besagt das? Bitte helft mir ich werde verrükt.


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mammilina
beantwortet von mammilina am 26. Mai 2009 23:45
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Soweit ich weiß hat er als Ehemann einer Deutschen ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Erst nach einer Scheidung wär das aufgehoben

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 26. Mai 2009 23:47

Nur so kenne ich das auch.



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