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Ausländerbehörde.

Frage von loloo loloo

Die Fakten sind so:

Pakistaner, Arbeitslos (Harz4), Mit einer Deutschen verheiratet und hat ein minderjäriges deutsches Kind. Darf Er abgeschoben werden? Wenn ja warum, wenn icht, welches Gesetz besagt das? Bitte helft mir ich werde verrükt.

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Antworten (1)

  • 5
    Antwort von mammilina mammilina

    Soweit ich weiß hat er als Ehemann einer Deutschen ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Erst nach einer Scheidung wär das aufgehoben

    Kommentar von Teify TeifyTeify

    Nur so kenne ich das auch.

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