loloo am 26.05.2009 um 23:44 Uhr
Die Fakten sind so:
Pakistaner, Arbeitslos (Harz4), Mit einer Deutschen verheiratet und hat ein minderjäriges deutsches Kind. Darf Er abgeschoben werden? Wenn ja warum, wenn icht, welches Gesetz besagt das? Bitte helft mir ich werde verrükt.

Soweit ich weiß hat er als Ehemann einer Deutschen ein unbeschränktes Aufenthaltsrecht. Erst nach einer Scheidung wär das aufgehoben
Nur so kenne ich das auch.