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Auskunftspflicht eines Unterhaltsempfängers

Frage von sunshine123 sunshine123

Hallo und guten Abend,

mein Mann ist gegenüber Kindern aus 1.Ehe unterhaltspflichtig. Beide Kinder sind mittlerweile lange über 18 Jahre. Eine Tochter geht noch zur Schule und ein Sohn ist in der Ausbildung. Für beide Kinder zahlt er den entsprechenden Unterhalt.

Nun gibt es immer wieder folgendes Problem: Mein Mann braucht von der Tochter regelmäßig eine Schulbescheinigung (zur Vorlage beim Arbeitgeber) und für die Anlage Kind beim Finanzamt die Höhe der Ausbildungsvergütung.

Von Seiten der Kinder (und der Mutter) wird dies verwehrt. Das ginge ihn alles nichts an.

Mein Mann ist aber alle zwei Jahre verpflichtet, sein Einkommen, mein Einkommen und den aktuellen Einkommenssteuerbescheid vorzulegen (wg. Kindesunterhaltsberechnung).

Welche einfache Möglichkeit gibt es für meinen Mann, an die von ihm benötigten Unterlagen heranzukommen, ohne Anwalt und Gericht einzuschalten?

Nochmals betonen möchte ich, dass mein Mann seit Jahren pünktlich den vom Gericht festgelegten Unterhalt zahlt. Er kommt seiner Auskunftspflicht immer umgehend nach. Kinder bzw. Exfrau verweigern aber stetig Auskünfte.

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Antworten (4)

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    Antwort von McKean McKean

    Bei Kindern über 18 gibt es eine Unterhaltsverwirkung ,wenn Sie weder zum Unterhaltspflichtigen Kontakt haben wollen noch Auskünfte verweigern! Also habt Ihr jetzt zwei Möglichkeiten doch einen Anwalt nehmen, damit er den Unterhalt vor Gericht einstellen lassen kann oder es selber machen Gesetze hierzu findet ihr im Unterhaltsrecht bei über 18 Jährigen in der Leitlinie Unterhalt euer Stadt und im BGB!! Man sollte in eurem Fall den Hahn zu drehen mal schauen ,wie schlau die Erwachsenden Kinder und seine Exfrau dann noch aussehen! Also tut Euch selbst ein Gefallen und stellt den Unterhalt ein!

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    Antwort von strahn strahn

    ich habe mal gehört,dass man den unterhalt auf ein treuhandkonto zahlen kann und das geld erst weitergeleitet wird,wenn die andere seite auch ihren pflichten nachkommt,fragt doch mal beim anwalt oder beim jugendamt nach

    Kommentar von sunshine123 sunshine123

    Wenn das möglich wäre, ist es eine tolle Sache! Wobei: Das Jugendamt hat meinem Mann vor Jahren mitgeteilt, dass sie nur für Unterhaltsempfänger zuständig ist und nicht für einen Unterhaltszahler (sprich mein Mann).

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    Antwort von casala casala

    es könnte auch noch die mangelnde mitwirkung und auskunft beanstandet werden, bei der stelle welche unterhaltsberechnung durchführt.

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    Antwort von casala casala

    ohne anwalt wird es wohl nicht gehen. einfachste lösung (ohne selbst anwalt einzuschalten) wäre, unterhalt zurückhalten und anspruchsberechtigung nachweisen lassen. da wird die mutter ganz schnell feststellen, dass sehr wohl eine auskunftspflicht besteht. (es gibt nämlich auch eine unterhaltserschleichung)

    Kommentar von sunshine123 sunshine123

    Wenn er aber doch den Unterhalt einbehält, wird denn dann nicht sofort gepfändet? Es gibt doch für beide einen Unterhaltstitel?

    Kommentar von casala casalacasala

    da hilft ein antrag auf abänderung des unterhalts

    Kommentar von sunshine123 sunshine123

    Wieso auf Abänderung des Unterhalts?

    Kommentar von casala casalacasala

    anfechtung des unterhaltsanspruchs weil nachweisverweigerung----- unbedingt antrag auf beratung einholen und zum anwalt damit

    Kommentar von sunshine123 sunshine123

    Hallo Casala, Du scheinst echt Ahnung zu haben. Wir als "Zweitfamilie" (obwohl mein Mann damals verlassen wurde) haben kaum eine Chance, jemals auf einen grünen Zweig zu kommen. Mein Mann ist seit Jahren immer der Doofe.

    Kommentar von casala casalacasala

    nicht umfassendes wissen, sind mit ähnlichem vertraut und können euren frust nachvollziehe. kann aber bei euch nicht verstehen, weshalb keine stelle die auskunfspflicht der unterhaltsbezugsberechtigten anmahnt.

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