Hallo.
Mein Arbeitgeber hat mich rückwirkend fristlos gekündigt und per 30.11.2008 bei der Krankenkasse abgemeldet.
Mir liegt weder meine letzte Lohnabrechnung, noch die Abmeldung zur Sozialversicherung und auch nicht die Lohnsteuerkarte vor. (Das wird ein Fall fürs Arbeitsgericht)
Ist die Krankenkasse verpflichtet mir eine Kopie der Abmeldung auszuhändigen oder das beitragspflichtige Entgeld zu nennen???
Danke, Gabi
Das kann passieren, wenn der Arbeitnehmer Ende November darauf drängelt endlich das Gehalt für Oktober zu bekommen und der Arbeitgeber anscheinend nie vorhatte den Arbeitnehmer zu bezahlen ...
Es gibt Kündigungsfristen. Rückwirkend kann man nicht kündigen! Ich würde sofort einen Anwalt einschalten! Der Arbeitgeber kann doch nicht am 15.12. erscheinen und einem schriftlich die Kündigung zum 30.11. übergeben!!!!
Nachdem auch das Gehalt für November fällig war, habe ich dem AG am 01.12.2008 schriftlich mitgeteilt, dass ich von meinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch mache, bis die beiden Gehälter bezahlt sind. Daraufhin bekam ich die, auf den 28.11.2008 rückdatierte, fristlose Kündigung überreicht. Angeblich wäre keine Arbeit mehr für mich da und ich hätte mich geweigert im Büro zu arbeiten. Mittlerweile behauptet der AG, dass ich in 6 Wochen nur 86,00 € Brutto verdient hätte ...
Nun - da scheint mir doch der Gang zum Anwalt dringendst angeraten.
Gibt es Zeugen dafür, wann Dir die Kündigung überreicht wurde?
Mein Mann war dabei. Evtl. hat auch die neue Kollegin (die meine Arbeit übernommen hat)etwas mitbekommen.