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Auskunftspflicht der Krankenkasse

Frage von GabiB GabiB

Hallo.

Mein Arbeitgeber hat mich rückwirkend fristlos gekündigt und per 30.11.2008 bei der Krankenkasse abgemeldet.

Mir liegt weder meine letzte Lohnabrechnung, noch die Abmeldung zur Sozialversicherung und auch nicht die Lohnsteuerkarte vor. (Das wird ein Fall fürs Arbeitsgericht)

Ist die Krankenkasse verpflichtet mir eine Kopie der Abmeldung auszuhändigen oder das beitragspflichtige Entgeld zu nennen???

Danke, Gabi

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Antworten (6)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Der Arbeitgeber kann doch nicht rückwirkend fristlos kündigen!

    Wende Dich unbedingt sofort an einen Anwalt! Und klage Deinen Arbeitsplatz ein!

    Wie soll denn eine rückwirkende fristlose Kündigung auch funktionieren! Wie soll sich ein Arbeitnehmer da umgehend (rückwirkend) beim Arbeitsamt melden, z.B.? Du hast doch hoffentlich nicht irgendein Einverständnis unterschrieben???

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    Antwort von wj2000 wj2000

    Was ist denn das. Rückwirkend kann man nicht fristlos kündigen. Dein Arbeitgeber vergewaltigt die Gesetze. Da würde ich aber gegen vorgehen.

    Kommentar von GabiB GabiB

    Das kann passieren, wenn der Arbeitnehmer Ende November darauf drängelt endlich das Gehalt für Oktober zu bekommen und der Arbeitgeber anscheinend nie vorhatte den Arbeitnehmer zu bezahlen ...

    Kommentar von wj2000 wj2000wj2000

    Es gibt Kündigungsfristen. Rückwirkend kann man nicht kündigen! Ich würde sofort einen Anwalt einschalten! Der Arbeitgeber kann doch nicht am 15.12. erscheinen und einem schriftlich die Kündigung zum 30.11. übergeben!!!!

    Kommentar von GabiB GabiB

    Nachdem auch das Gehalt für November fällig war, habe ich dem AG am 01.12.2008 schriftlich mitgeteilt, dass ich von meinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch mache, bis die beiden Gehälter bezahlt sind. Daraufhin bekam ich die, auf den 28.11.2008 rückdatierte, fristlose Kündigung überreicht. Angeblich wäre keine Arbeit mehr für mich da und ich hätte mich geweigert im Büro zu arbeiten. Mittlerweile behauptet der AG, dass ich in 6 Wochen nur 86,00 € Brutto verdient hätte ...

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Nun - da scheint mir doch der Gang zum Anwalt dringendst angeraten.

    Gibt es Zeugen dafür, wann Dir die Kündigung überreicht wurde?

    Kommentar von GabiB GabiB

    Mein Mann war dabei. Evtl. hat auch die neue Kollegin (die meine Arbeit übernommen hat)etwas mitbekommen.

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    Antwort von Franticek Franticek

    Da gibt es nur eines: Ab zum Anwalt!

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    Antwort von akademikus akademikus

    das schickt dir eigentlich der arbeitgeber. man ich kann echt nicht glauben, was es für arbeitgeber gibt. du musst doch wissen was du verdient hat. auch wenn er dir fristlos kündigt (warum eigentlich) hast du anspruch auf zahlung des arbeitsentgeldes bis zum tag deiner entlassung.

  • 1
    Antwort von Siam1 Siam1

    Ja, das hat sie. Das macht sie auch gerne,weil sie ein großes Interesse an hinterzogenen Beiträgen des A.gebers hat.

    Rückwirkend wie geht das? Fall für das A.gericht.

  • 0
    Antwort von GabiB GabiB

    Danke für eure Infos.

    Ich habe eben mit der Krankenkasse telefoniert und werde eine Kopie der Abmeldung bekommen.

    Und dann gehts ab zum Arbeitsgericht :-)

    Gabi

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