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Auskunftspflicht der Bank beim Todesfall

Frage von ratzfatzweg ratzfatzweg

Hallo,

ein Freund ist Erbe geworden und hat der Bank den Erbschein vorgelegt.

Kurz vor seinem Tod hat sich der Erblasser fast sein ganzes Geld bar auszahlen lassen und auf ein unbekanntes Konto eingezahlt.

Die Bank verweigert die Auskunft darüber mit dem Hinweis auf ihre Schweigepflicht.

Meiner Meinung nach darf der Erbe doch alles Wissen haben, das auch der Erblasser gehabt hat. Oder irre ich mich?

Danke für eure hilfreichen Antworten!

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Antworten (6)

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Nach meinem Informationsstand müsste der Erbschein für den Erhalt der gewünschten Informationen genügen. Bei Komplikationen sollte sich Dein Freund an das Nachlassgericht werden. Dort wird man ihm genau Auskunft geben können, wie er weiter verfahren muss.

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    Antwort von newcomer newcomer

    nein, das kann nur ein Nachlassgericht ermitteln

    Kommentar von leibniz leibnizleibniz

    zumindest kann ein anruf beim gericht nicht schaden - das kostet dann auch nichts, im gegensatz zum besuch beim notar

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    Antwort von bobbymcgee bobbymcgee

    Frag' mal das Finanzamt. Die Bank muss dort alle Kontostände am Todestag melden. Wahrscheinlich berufen die sich auf das Steuergeheimnis ;-)

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    Antwort von JoeBarke JoeBarke

    Die Bank hat recht. Das ist ein Riesenzirkus mit dem Schreibkram usw. Dein Freund muss nachweisen dass er Erbe ist und dAS kANN ER VERM: NICHT: Bei mir ist vor 4 Monaten überraschend mein Vater gestorben. Meine Mutter ( also seine Ehefrau) kommt bis jetzt an kein Geld ran trotz zigfacher Bestätigung dass sie die Frau des Mannes war. Kuriosum: Bis jetzt Geburtsurkunde von beiden. Todesschein des Mannes. Heiratsurkunde, Nachweis, dass sie nicht getrennt lebten. usw. Da kann dein Kumpel bestimmt nicht einfach sagen, dass er der Erbe ist.....

    Kommentar von bobbymcgee bobbymcgeebobbymcgee

    Dafür gibt's ja den Erbschein

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    Antwort von Wenne Wenne

    Der Erbe muss Einblick bekommen auf alles, was nach dem Eintritt des Erbfalles, also den Tod des Erblassers, auf dem Konto passiert ist.

    Über alles was vorher war hat die Bank Schweigepflicht.

    Kommentar von Hausverloser Hausverloser

    Hallo,

    der Erbberechtigte muss umfassenden Einblick in die Geschäftsbeziehung erhalten. Beispiel: Der Erblasser verstirbt im Dezember; im Folgejahr muss der Erbe die Steuererklärung für den Erblasser erledigen. Wie soll das gehen, wenn er von der Bank keine Auskünfte über Zinsen usw. erhält.....

    Das dürfte vergleichbar sein mit den Rechten eines Insolvenzverwalters, der an "die Stelle" des Schuldners tritt. Der Inso-Verwalter hat doch ebenfalls Auskunftsrecht!?

    mfg

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Wenn der Erblasser im Dezember sirbt, dann werden die Zinsen ja auch erst am 31.12. seinem Konto gutgeschrieben. Wenn er nicht gerade am 31.12 stirbt also nach Eintritt des Erbfalles, also des Todeszeitpunkts des Erblassers.

    Außerdem stehen ja meist die Unterlagen wie Kontoauszüge und Sparbücher dem Erben zur Verfügung.

    Hat der Erblasser jedoch sein Geld abgehoben und es dann als Bareinzahlung auf ein unbekanntes Konto eingezahlt kann die Bank das gar nicht so einfach nachvollziehen.

    Bei den Konten und Sparbüchern des Erblassers erscheint ja nur die Abhebung.

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    Antwort von Mizi59 Mizi59

    Da solltest Du wohl einen Notar fragen...

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