Hallo,
ein Freund ist Erbe geworden und hat der Bank den Erbschein vorgelegt.
Kurz vor seinem Tod hat sich der Erblasser fast sein ganzes Geld bar auszahlen lassen und auf ein unbekanntes Konto eingezahlt.
Die Bank verweigert die Auskunft darüber mit dem Hinweis auf ihre Schweigepflicht.
Meiner Meinung nach darf der Erbe doch alles Wissen haben, das auch der Erblasser gehabt hat. Oder irre ich mich?
Danke für eure hilfreichen Antworten!
zumindest kann ein anruf beim gericht nicht schaden - das kostet dann auch nichts, im gegensatz zum besuch beim notar