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Auskunftspflicht bei Erbausschlagung

Frage von rhodos021 rhodos021

Hallo an alle, ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich bin Alleinerbe meiner Mutter und möchte das Erbe ausschlagen. Bin ich dem, der nach mir erbt auskunftspflichtig darüber, ob und welche Schenkungen meine Mutter mir zu Lebzeiten gemacht hat? Ich danke Euch für Eure Mühe!

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Antworten (3)

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nein die Schenkungen zu Lebzeiten sind nicht interessant und das Amtsgericht wird auch nicht danach fragen.

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    Antwort von kunni kunni

    Hast du einen Überblick über das Vermögen und den darauf liegenden Lasten. Davon gehe ich mal aus, da du das Erbe ausschlagen willst. Du hast natürlich auch die Möglichkeit über das Erbe das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Bei dieser Art von Insolvenzverfahren wird nur das Vermögen des Erblassers herangezogen nicht aber das des Erben. Also du müsstest für evtl. nicht erfüllbare Verbindlichkeiten nicht haften. Aber sollte die Aktiva überwiegen so ist das dein Plus.

    viel Glück
    R F

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    Antwort von moods moods

    Das hängt davon ab, wer Erbe wird. Es ist ja durchaus möglich, dass der Fiskus Erbe wird, da die restlichen in Frage kommenden Erben auch ausschlagen. In diesem Fall und bei Überschuldung des Nachlasses können die Schenkungen und die Hintergründe, wie diese zustande gekommen sind, durchaus von Interesse sein. Ein Erbe hat, losgelöst von der genannten Möglichkeit des Fiskuserbrechtes, nachdem er ein Erbe angenommen hat, natürlich uneingeschränkte Rechte auf Einsichten aud Auskünfte jeglicher Art, da er Rechtsnachfolger der Nachlassgeberin (also der Mutter) geworden ist.Also Vorsicht bzgl. dieses Themas und einem einfachen "NEIN", auf die gestellte Frage. Hoffe geholfen zu haben.

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