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Auskunfts- und Ermittlungsbogen

Frage von PitHegau PitHegau

Wo im Netz finde ich einen Auskunfts- und Ermittlungsbogen (Baden-Württemberg)?

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Antworten (4)

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    Antwort von PitHegau PitHegau

    Zusatz:
    Für die Ermittlung der kindesunterhaltspflichtigen Person.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamarzahnhellersdorf/publikationen/jugendamt/auskunftsbogen.pdf

    schaul mal da nach; die Grundsätze der Auskunft sind bundeseinheitlich.

    ein Teil der Angaben ist freiwillig;

    Kommentar von PitHegau PitHegauPitHegau

    Aber dieses Formular kann ich doch keiner Person (whft. BaWü) zusenden....

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    warum nicht, die Person braucht es doch nur wahrheitsgemäß ausfüllen und Dir zurücksenden; es geht doch nur um die Angaben und nicht darum, ob da jetzt zufällig "Berlin" oder sonst ein Ort drübersteht; es geht dochnur darum, dass die notwendigen Angaben gemacht und belegt werden; da hab ich gar keine Bedenken;´streich doch einfach den Briefkopf raus oder drucke es Dir raus und kopier den Briefkopf weg; hier geht es ja nicht um ein Copyright, sondern um die Angaben in einem Formular.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    wenn du das Formular nicht verwenden willst, dann fordere die unterhaltspflichtige Person auf, alle Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen an Dich schriftlich mitzuteilen; Du brauchst dann keine Formular verwenden.

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    Antwort von hapebue hapebue

    Landesrecht BW WertV | Bundesnorm | Verordnung über Grund...

    Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken ... http://www.landesrecht- bw.de/jportal/?quelle= jlink&query= WertV&psml= ...

    Kommentar von hapebue hapebuehapebue

    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WertV&psml=bsbawuepr...

    Kommentar von PitHegau PitHegauPitHegau

    Zusatz: Für die Ermittlung des kindesunterhaltspflichtigen Person.

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    Antwort von nextefrage nextefrage

    für was?

    Kommentar von PitHegau PitHegauPitHegau

    Zur Ermittlung des Einkommens der Kindesunterhaltspflichtigen Person.

    Kommentar von nextefrage nextefragenextefrage

    Beim Jugendamt.

    Kommentar von PitHegau PitHegauPitHegau

    Ich will ein privates Schreiben an die unterhaltspflichtige Person raus schicken. Meinst du, das JA gibt mir dieses Formular für diese Zwecke?

    Kommentar von nextefrage nextefragenextefrage

    Ich würde sowieso über das gesamte Thema mit dem Jugendamt sprechen, da die die Zahlungen und -höhen "überwachen". Wenn nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle der Höchstsatz gezahlt wird, wirst Du auch nicht mehr Geld bekommen.

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