Wo im Netz finde ich einen Auskunfts- und Ermittlungsbogen (Baden-Württemberg)?
Antworten (4)
-
1Antwort von
Guppy194Guppy194
http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamarzahnhellersdorf/publikationen/jugendamt/auskunftsbogen.pdf
schaul mal da nach; die Grundsätze der Auskunft sind bundeseinheitlich.
ein Teil der Angaben ist freiwillig;
-
0Antwort von
hapebuehapebue
Landesrecht BW WertV | Bundesnorm | Verordnung über Grund...
Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken ... http://www.landesrecht- bw.de/jportal/?quelle= jlink&query= WertV&psml= ...
Kommentar von
hapebuehapebue http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WertV&psml=bsbawuepr...
Kommentar von
PitHegauPitHegau Zusatz: Für die Ermittlung des kindesunterhaltspflichtigen Person.
-
-
0Antwort von
nextefragenextefrage
für was?
Kommentar von
PitHegauPitHegau Zur Ermittlung des Einkommens der Kindesunterhaltspflichtigen Person.
Kommentar von
nextefragenextefrage Beim Jugendamt.
Kommentar von
PitHegauPitHegau Ich will ein privates Schreiben an die unterhaltspflichtige Person raus schicken. Meinst du, das JA gibt mir dieses Formular für diese Zwecke?
Kommentar von
nextefragenextefrage Ich würde sowieso über das gesamte Thema mit dem Jugendamt sprechen, da die die Zahlungen und -höhen "überwachen". Wenn nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle der Höchstsatz gezahlt wird, wirst Du auch nicht mehr Geld bekommen.
Aber dieses Formular kann ich doch keiner Person (whft. BaWü) zusenden....
warum nicht, die Person braucht es doch nur wahrheitsgemäß ausfüllen und Dir zurücksenden; es geht doch nur um die Angaben und nicht darum, ob da jetzt zufällig "Berlin" oder sonst ein Ort drübersteht; es geht dochnur darum, dass die notwendigen Angaben gemacht und belegt werden; da hab ich gar keine Bedenken;´streich doch einfach den Briefkopf raus oder drucke es Dir raus und kopier den Briefkopf weg; hier geht es ja nicht um ein Copyright, sondern um die Angaben in einem Formular.
wenn du das Formular nicht verwenden willst, dann fordere die unterhaltspflichtige Person auf, alle Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen an Dich schriftlich mitzuteilen; Du brauchst dann keine Formular verwenden.