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Auskunft zu Gesetzen bei der Polizei oder einem Anwalt: Wo bekomm ich Auskunft ?

gefragt von ollimainz am 11.01.2009 um 15:16 Uhr

Wenn ich mir bei Gesetzen nicht sicher bin, wo kann ich mich dann informieren? Geht das auch kostenlos?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 11. Januar 2009 15:18
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Entweder informierst Du Dich im Internet oder Du befragst einen Rechtsanwalt. Dieser möchte für seine Arbeit allerdings auch bezahlt werden.

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 16:07

Wenn du glück hast kannst du eine kostenfreie beratung bei einem anwalt bekommen , doch eher selten! falls du suchen möchtest such mal hier http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html dort findest du viele anwälte! viel erfolg!


gagslife
beantwortet von gagslife am 11. Januar 2009 15:17
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Kommentar von 598713c60687dbad9c3cbb8b258cacd5smallElfieB am 11. Januar 2009 15:18

genau! DH

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 14. Januar 2009 18:50

vorsicht: das lesen des BGB hilft nicht unbedingt, ein laie ohne juristische grundkenntnisse kommt leicht zu falschen schlüssen. es gibt im gesamten bgb nur EINEN paragraphen, der nicht zu kommentieren ist, das ist der, der sich mit den eigentumsverhältnissen an bienenschwärmen befaßt (die nummer weiß ich leider nicht mehr)


kai71
beantwortet von kai71 am 11. Januar 2009 15:17
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schätze mal bei denn herren in grün

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Januar 2009 15:25

Kommt drauf an, um was es geht. Aber in der Regel wendet man sich bei Unklarheiten zu Gesetzen an einen Anwalt und nicht an die Polizei.

Kommentar von 0cfcf759b5ff80949d5461a6ba579b06smallkai71 am 11. Januar 2009 15:35

da kostet es aber geld

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Januar 2009 17:56

Natürlich kostet es bei einem Anwalt Geld. Der hat das schließlich studiert und haftet auch für seine Auskünfte. Man kann nun mal nicht einfach zur Polizei gehen und fragen ''Wie habe ich den § x im BGB denn auszulegen?'' oder ''Wer bekommt das Sorgerecht bei Scheidung?'' usw. Dafür ist die Polizei nicht zuständig.


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 11. Januar 2009 15:18
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http://www.rechtliches.de/ - ist das vielleicht was?


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 11. Januar 2009 15:18
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Anwalt, aber der kostet.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 11. Januar 2009 15:18
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Gesetze alleine nutzen im Regelfall wenig. Wesentlich sind auch die Kommentare dazu, die die aktuelle Rechtsprechung widerspiegeln. Und wenn es beispielsweise um Nachbarschaftsrecht oder Steuerrecht geht, kann dir die Polizei nur wenig helfen :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 11. Januar 2009 15:18
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Alle Gesetzestexte gibt es im Internet, und natürlich kostenlos. Du findest sie mithilfe von Google.

Es gibt aber auch z.B. Stadtbüchereien, in denen man sich so etwas ausleihen kann.


anonym
beantwortet von yeldam am 11. Januar 2009 15:19
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http://www.deutsche-anwaltshotline.de/ hier wird dir sofort geholfen hab ich auch mal genutzt 2x die Anwälte beraten dich schnell und kompetent ein Anruf dauert zwischen 5-10 min

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Januar 2009 15:23

Kostet aber was.


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. Januar 2009 15:20
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''Wenn ich mir bei Gesetzen nicht sicher bin, wo kann ich mich dann informieren?''

  • Da ist ein Anwalt die richtige Adresse

''Geht das auch kostenlos?''

  • Bei Anwälten nicht

Alternativ http://www.recht.de/phpbb/ im Forum (<- allerdings nur allgemeine Auskünfte, keine Rechtsberatung)


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 11. Januar 2009 18:48
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Rechtspfleger bei Gericht ,der gibt auskunft !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 12. Januar 2009 12:17

Na der wird sich aber freuen!!!!!


abibremer
beantwortet von abibremer am 14. Januar 2009 19:00
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grundsätzlich sind zu unterscheiden:a.)privatrecht;b.)strafrecht;c.öffentliches recht. bei a geht es um die rechtsverhältnisse von personen auch juristschen personen untereinander z.b. käufer-verkäufer\ mieter\vermieter usw. bei "b." ist das strafgesetzbuch das maßgebliche bei verstößen dagen muß die staatsanwaltschaft (auch durch ihre hilfsbeamten wie polizei und zoll tätig werden. das öffentliche recht ist zuständig für die rechtsverhältnisse des staates zum bürger und umgekehrt.


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 21. Februar 2009 12:36
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Hallo Ollimainz,

... Rechtsauskünfte egal welcher Art fallen unter das Rechtsberatungsgesetz. Demnach dürfen neben Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Notare nur solche Personen fremde Rechtsangelegenheiten - einschließlich des Einziehens von Forderungen (Inkasso) - geschäftsmäßig besorgen, denen eine entsprechende behördliche Erlaubnis erteilt ist. Die Polizei fällt nicht darunter. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen, wenn die Polizei Dich wegen einer Ermittlung vorlädt und Dich als Beschuldigten oder Zeugen belehrt. Wenn da Fragen zum Delikt aufkommen, können diese beantwortet werden, allerdings sind diese nicht "verbindlich", will heißen, Du hast auf den Mitteilungsinhalt keinen rechtlich Anspruch. In der Regel wird sich die Polizei aber hinsichtlich einer Rechtsauskunft sehr zurückhalten, und auf den normalen Rechtsweg hinweisen.

Im Internet gibt es Foren, in denen auch Rechtsanwälte aktiv mitwirken. Ich werde mal keine Werbung machen, aber Google kann da schon den einen oder anderen Link zur Verfügung stellen.

IdS

MrDirekt


Praline
beantwortet von Praline am 22. Februar 2009 11:47
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Kostenlos bei der Polizei. Die Anwälte wollen Kohle!


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