Hallo Leute! Ich studiere in Bayern und muss deshalb Studiengebühren bezahlen. Es gibt allerdings die Ausnahmeregelung, dass man von den Studiengebühren befreit wird, sobald zwei Geschwister noch zusätzlich Kindergeld beziehen. Meine Halbgeschwister leben bei meinem Vater und das Kindergeld dort bezieht meine Stiefmutter, auf die ich nicht gut zu sprechen bin. Neuerdings wird mir die Kindergeldbescheinigung (von meinen Geschwistern) von meinem Vater und der Stiefmutter verweigert. Wenn ich die Bescheinigung nicht erhalte, muss ich aber 500 Euro Studiengebühren bezahlen, obwohl ich eigentlich befreit wäre. Deshalb ist nun meine Frage, wie ich trotzdem an die Kindergeldbescheinigung kommen kann (diese wird nur an die Person versendet, die das Kindergeld auch erhält) oder ob ich zur Not die Studiengebühren bei Ablaufen der Zahlungspflicht meinem Vater weiterreichen kann, der diese natürlich nicht zahlen möchte. Auch auf mehrmaliges Bitten wurde mir keine Bescheinigung von ihm zugestellt. Über eine schnelle und informationsreiche Antwort würde ich mich sehr freuen ;)! Vielen Dank euch schon mal!
Lg, Alex
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