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Auskunft über Kindergeld von Geschwisters zurt Studienbeitragsbefreiung

Frage von Boomshakalack Boomshakalack

Hallo Leute! Ich studiere in Bayern und muss deshalb Studiengebühren bezahlen. Es gibt allerdings die Ausnahmeregelung, dass man von den Studiengebühren befreit wird, sobald zwei Geschwister noch zusätzlich Kindergeld beziehen. Meine Halbgeschwister leben bei meinem Vater und das Kindergeld dort bezieht meine Stiefmutter, auf die ich nicht gut zu sprechen bin. Neuerdings wird mir die Kindergeldbescheinigung (von meinen Geschwistern) von meinem Vater und der Stiefmutter verweigert. Wenn ich die Bescheinigung nicht erhalte, muss ich aber 500 Euro Studiengebühren bezahlen, obwohl ich eigentlich befreit wäre. Deshalb ist nun meine Frage, wie ich trotzdem an die Kindergeldbescheinigung kommen kann (diese wird nur an die Person versendet, die das Kindergeld auch erhält) oder ob ich zur Not die Studiengebühren bei Ablaufen der Zahlungspflicht meinem Vater weiterreichen kann, der diese natürlich nicht zahlen möchte. Auch auf mehrmaliges Bitten wurde mir keine Bescheinigung von ihm zugestellt. Über eine schnelle und informationsreiche Antwort würde ich mich sehr freuen ;)! Vielen Dank euch schon mal!

Lg, Alex

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    So GANZ genau kenne ich mich da nicht aus. Allerdings ist es in vielen anderen Bereichen so, daß man genau diesen Sachverhalt der entsprechenden Behörde mitteilen kann und die Behörde dann den Vater direkt auffordern würde, die entsprechenden Belege einzureichen.

    Du hast ganz sicherlich Anspruch auf Herausgabe der notwendigen Unterlagen. Aus meiner Sicht ergibt sich das aus folgendem Umstand: Nach § 1605 BGB sind sich Verwandte wegen dem Unterhalt zur Auskunft verpflichtet. http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html Laut Düsseldorfer Tabelle (die den Unterhalt regelt) sind Studiengebühren nicht in den Unterhaltsbeträgen enthalten und müssen deshalb separat festgestellt werden. Und damit dies möglich ist, brauchst Du eben die notwendigen belege.

    Wenn man die Papiere nicht freiwillig bekommt, muß man beim Amtsgericht auf Herausgabe klagen. Das kann man aber auch ohne Anwalt machen.

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    Antwort von user1192 user1192

    Hmm, ich würde einen Anwalt fragen... Das ist etwas kompliziert. Da es hier aber um Gesetze geht, solltest du auch das Recht haben, die Dokumente zu bekommen, die du brauchst. Sicher bin ich mir aber nicht.

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