Hallo,ich interessiere mich für den Einsatz von Farbstoffen in Wurstwaren.Ich möchte gleich zu Begin evtl. begründete Kommentare gegen den Einsatz von Farbstoffen auf die positive Wirkung von speziell Anthocyanen und allgemein antioxidativen Wirkstoffen hinweisen.Anthocyane besitzen eine dunkelblaue Farbe.Ausdrücklich sind diese in der ZZulV als Farbstoff nicht zugelassen für Fleisch.Nun hätte ich gerne Auskunft darüber, sollte ich Produkte (Halbfabrikate) wie z.B. Beta Sweet (lila Karotte), Cranberries etc. in der Wurst verarbeiten und als gewünschte technologische Eigenschaft die Färbung auftritt, welche gesetzliche Beschränkungen es hier gibt. Folgendes ist mir schon bekannt, ich zitiere aus der Definition von Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen:"VerarbeitungshilfsstoffeAls Verarbeitungshilfsstoffe gelten Stoffe oder Präparate, die bei der Verarbeitung von Rohstoffen, Zwischenprodukten,Halbfabrikaten oder Lebensmitteln aus technologischen Gründen verwendet werden.Werden sie den Rohstoffen, Zwischenprodukten, Halbfabrikaten oder Lebensmitteln zugesetzt, so müssensie im Laufe des Verarbeitungsprozesses wieder entfernt werden, soweit dies technisch möglich ist."Eine Entfärbung wäre technologisch sicher unmöglich.Dazu würde ich auch gernen einen offizielles Statement des Gesetzgebers einholen, nur weis ich nicht an welche Stelle ich mich wenden muss.
Mir sind bereits Produkte wie z.B. Cranberrie-Marinaden bekannt, welche auch Anthocyane enthalten müssten.Fallen diese unter eine andere Rubrik?Ist ein Farbstoff der in Wurstwaren keine Verwendung finden darf als Marinade erlaubt?
Kennt jemand evtl. andere Beispiele, welche blaue Farbstoffe enthalten, aber unter eine andere Stoffgruppe fallen?
Vielen Danke für die Antworten
Grüße
Sorry, Zeit war um: In der Liste schaust Du unter
Teil C: Lebensmittel, für die nur bestimmte Farbstoffe zugelassen sind
Ich bin gelernter Fleisch mit Meistertitel, leider sind unsere Gesetzestexte diesbezüglich nicht eindeutig, deswegen frage ich hier nach.Habe oben ja auch erwähnt, das ich die ZZulV durchgesehen habe und Anthocyane eben nicht erlaubt sind.
Der Link funktioniert leider nicht.
Grüße
Der link geht auf die Anlagen zur ZulassungVO, die Du dann ja sicher auch selber kennst. Und ich finde die Gesetzestexte in dem Bereich relativ einleuchtend: das sind so gut wie alles AusschlußVOen - was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten (ähnlich wie bei allen anderen Positivlisten auch)