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Auskunft über Ersatzschlüssel für Wohnungstür

Frage von Chris6675 Chris6675

Hallo, unser bisheriger Vermieter hat aus Altersgründen das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen, verkauft. Der neue Vermieter möchte nun von uns wissen, wer für den Notfall einen Schlüssel für unsere Wohnung hat. Diesen Schlüssel hat ein älteres Ehepaar, das auch in diesem Haus wohnt. Müssen wir nun den Vermieter Auskunft geben, wer diesen Ersatzschlüssel hat? Ich denke, im Notfall wird die Tür sowieso von der Feuerwehr etc. aufgebrochen (geht ja viel schneller).

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Antworten (7)

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    Antwort von schuhdoc schuhdoc

    Auch im Notfall muß ich immer die Polizei verständigen um eine Türe in abwesenheit des Mieter zu öffnen.Der Eigentümer hat keinen Zutritt auch nicht im Notfall. Man braucht keinen mitteilen wo sich Ersatz- oder Notschlüssel befinden.

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    Antwort von moon73 moon73

    Du mußt deinem Vermieter nur bei längerer Abwesenheit davon unterrichten und ihm dann mitteilen, wer im Notfall einen Schlüssel hat. Der Vermieter dürfte nie einfach so deine Wohnung betreten, es müssen immer Zeugen anwesend sein und es muß sich um einen echten Notfall handeln, z.B. Wohnungsbrand. Lässt du deine Wohnung von der Polizei oder Feuerwehr aufbrechen, dann bist du auch für die Kosten verantwortlich (wenn die Gefahr durch dich in deiner Wohnung verschuldet worden ist).

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    Antwort von andreas48 andreas48

    es ist für mich immer wieder frappierend feststellen zu müssen, wie normale Regelungen eines friedlichen Miteinander auf rechtliche Ebenen gestellt werden sollen un müssen!

    Bedenkt doch bitte mal folgendes, daß euch jemand SEIN Eigentum zur Nutzung überlassen hat und es ist doch recht und billig, daß er darüber Auskunft erhalten kann, wo sich Teile seines Eigentums befinden.

    Da ist doch kein lausiger Gedanke zu vermuten, sondern auch die Möglichkeit in einem Schadensfall ( und so blöd kann man ja nicht denken) auch seiner rechtliche Pflicht zur Schadensminderungen nachzukommen und das bedeudet in dem Falle, daß nicht jedesmal eine Wohnungstür eingeschalgen werden muss..

    Und im Intersse eines friedlichen und netten Miteinander (ihr braucht den Vermieter und er euch auch), gebt ihm doch einfach die Auskunft..so schwer ist das doch nicht

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    Antwort von Auskunft Auskunft

    Wenn Du im Notfall nicht direkt zu erreichen bist oder die Wohnung für längere Zeit unbeaufsichtigt ist, ist es auch in Deinem Interesse, dass Vermieter oder Handwerker (Beispiel: Wasserrohrbruch) in Deine Wohnung kommen können, ohne die Tür aufbrechen zu müssen (Frage: Dürfen Sie das bei einem Wasserrohrbruch überhaupt?). Stehen sie außen vor, kann es u.U. für Dich teuer werden.

    Das Ehepaar wird schon einschätzen können, wann ein Zutritt zu Deiner Wohnung notwendig ist.

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    Antwort von Chris6675 Chris6675

    Naja, der Mensch ist ja von sich aus mißtrauig, und bei neuen Vermietern sowieso. Aber stimmt ja, was spricht dagegen. Das Recht, ohne unser Wissen die Wohnung zu betreten hat er ja nicht.

    Danke für die schnelle Antwort. Gruß Chris

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    Antwort von Bibo1527 Bibo1527

    Ich denke, dass Ihr verpflichtet seid, dem neuen vermieter zu sagen, wieviel Schlüssel sich in Eurem Besitz (inkl. Notschlüssel) befinden.
    wenn der neue Vermieter einen Notschlüssel irgendwo deponieren möchte, so soll er dieses selbst machen und nicht irgendwem "Eure Notschlüssel-Deponie" nennen. Ich gehe davon aus, dass es dem Vermieter um Schadensbegrenzung im Notfall geht.

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    Antwort von Tippse Tippse

    Müssen nicht, weil es ja keine Pflicht ist, dass wer einen Notfallschlüssel hat. Aber was spricht dagegen, es ihm zu sagen?

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