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Auskunft Pflichtteil

Frage von tinsche tinsche

Hallo,

ist ein Erbe verpflichtet die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre an einen Pflichtteilberechtigten zu übergeben? Der Erbe hat, bis auf ein Anwesen auf das der Pflichtteilberechtigte notariell verzichtet hatte, keine Schenkungen in den letzten 10 Jahren erhalten. Der Erbfall ereignete sich 2006, die Erbfolge konnte erst im Mai 2008 geklärt werden. Die Kontoauszüge liegen nicht vollständig vor, kann man denn von der Bank 11 bzw. 12 Jahre alte Kontoauszüge anfordern?

Danke!

Tina

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Antworten (8)

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    Antwort von Maroo Maroo

    Private Kontoauszüge des Verstorbenen müssen dem Pflichtteilsberechtigten normalerweise nicht vorgelegt werden. Anders schaut's wohl dann aus, wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört und die Kontoauszüge, die das Unternehmen betreffen, als Geschäftsunterlagen anzusehen sind:

    http://www.pflichtteilrechner.de/035_wie_erhaelt_der_pflichtteilsberechtigte_informationen_ueber_den_nachlassbestand.html

    Kommentar von tinsche tinschetinsche

    Danke!

    Tina

  • 1
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Zusammen mit Deiner anderen Frage bekommt man den Eindruck, dass Du demnächst den Rat eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalt brauchst.

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    Antwort von ralli16 ralli16

    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil_03.html

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    Antwort von ralli16 ralli16

    http://www.pillig.de/rechtsanwalt_erbrecht_pflichtteilsansprueche.html

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Wenn Du weißt, dass er keine Schenkung erhalten hat, warum willst Du dann die Kontoauszüge sehen?

    Du kannst sie nur mit einem Beschluss bei der Bank anfordern, da es nicht Deine eigenen sind. Aber das kostet richtig Geld. Ob sich da der Aufwand gegenüber dem Nutzen lohnt?

    Kommentar von tinsche tinschetinsche

    Ich will keine Auszüge, der Pflichtteilsberechtigte unterstellt, daß der Erbe Schenkungen erhalten hat. Dies obwohl er seit Jahren keinen Kontakt zur Erblasserin mehr hatte. Er möchte nun die Kontauszüge der letzen 10 Jahre von der Verstorbenen von mir. Da der Erbfall ja bereits 2006 eingetreten ist, dürfte es schwierig sein Auszüge für 1996 und 1997 zu bekommen. Da dies außerdem recht kostenintensiv sein dürfte, wollte ich einfach nur wissen ob ich diese Unterlagen herausgeben muß oder nicht.

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Da wird dir wohl nur ein Anwalt genaue Auskunft geben können.

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    Antwort von ghostwriter ghostwriter

    Als Kontoinhaber kann ich bei der Bank Kontoauszüge der letzten 10 Jahre anfordern,das ist auf jeden Fall möglich.Dies würde ich aber nur im Falle eines Falles durch einen gerichtlichen Beschluß machen.Würde mich da anwaltlich beraten lassen.Freiwillig würde ich nicht irgendjemanden meine Kontoauszüge geben.Das sehe ich genauso wie dragon100.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Sind die Auszüge überhaupt vorhanden?

    Ich hebe meine (außer dei für's Gewerbe) nur höchstens 3 Jahre auf.

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Doch man kann fürs eigene Konto noch 10 Jahre lang Kontoauszüge bei der Bank anfordern.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Das dürfte dann aber nicht ganz billig sein. ...

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    Antwort von dragon100 dragon100

    Nachfragen beim Nachlassgericht.Ich würde mich weigern.Meine Kontobewegungen gehen keinen was an.

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