2

Auskunft nach Datenschutzgesetz,welchen Paragraph kann ich nennen, um

Frage von rsony rsony

eine Erstauskunft zu bekommen ? Es geht um einen Datensatz, der angelegt wurde, ohne dass ich diese Daten genannt habe. Und ich versuche, durch Vorsprache oder Brief/Einschreiben herauszufinden, aus welcher Quelle das Unternehmen die Daten bezogen hat. Danke,

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von ChristianQ ChristianQ

    Hallo,

    hier gilt der nachfolgende §34 des Bundesdatenschutzgesetzes, geht es um Scoring oder die Übermittlung an Auskunfteien, dann bitte auch die anderen Absätze des §34 beachten. Ihre Rechte sind recht weitreichend, sollte das alles nicht helfen, dann bitte den Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes ansprechen, in dem der Befragte seinen Sitz hat.

    § 34 Auskunft an den Betroffenen

    (1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

    die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung. Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt

  • 0
    Antwort von Burkow1 Burkow1

    Da besteht nur die Möglichkeit, den Datenschutzbeauftragtendes Landes in dem Sie wohnen den gasamten Vorgang zu schildeern, der entscheidet dann, welcher § zuständig iist. Eine so heikle Frage kann man hier nicht stellen. Manmuss den gesamten Fall kennen, damit man etwas unternhmen kann$mäßig. Der Vorgang ist bei dem Datenschutzbeauftragten am besten und sichersten aufgehoben. Da können Sie auch schriftlich anfordern und bestätigen lassen, dass alles was Sie geschriben haben gelöscht wird. Firmen schreinben auch ja machen wir und heben die doch auf.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.