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Auskunft aus den Verkehrszentralregister

Frage von puper puper

Darf der Arbeitgeber (Rettungsdienst) Auskunft aus den Verkehrszentralregister verlangen

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Antworten (8)

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Ja, wir verlangen die generell von allen neuen Fahrern. Außerdem überprüfen wir jährlich das Vorhandensein des Führerscheins, seit man für den RD keinen Personenbeförderungsschein mehr braucht.

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    Antwort von quietprof quietprof

    Wenn Du dort als Fahrer eingesetzt werden sollst, meines Wissens nach dann ja (s. Fahrt mit Sonderrechten und Bestimmungen).

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    Antwort von marcdsl marcdsl

    Ich denke nicht, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft hat.

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    Antwort von Reiff Reiff

    natürlich und das ist auch gut so! Wenn ich einmal den Rettungsdienst benötige,möchte ich auch sicher sein, dass der Fahrer auch in der Lage ist zu fahren. Was für eine Frage.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Ja, das darf er von Dir verlangen. Und ist allgemein dort üblich, wo Fahrer beschäftigt werden: bei Busunternehmen, Taxi-Betrieben, Speditionen...

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    Antwort von Skihaserl Skihaserl

    Sicher darf er, schließlich geht's hier um viele Menschen die mit dir fahren.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Nein, aber wenn du Fahrer bist, darf er das von dir verlangen!

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Anders im öffentlichen oder behördlichen Betrieb, dort macht das der "Arbeitgeber".

    Kommentar von DonRamon DonRamonDonRamon

    Der bekommt aber keine Auskunft über "fremde" Punktekonten!

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    Antwort von akademikus akademikus

    ja, darf er. sogar ein führungszeugnis wäre denkbar.

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