Darf der Arbeitgeber (Rettungsdienst) Auskunft aus den Verkehrszentralregister verlangen
Auskunft aus den Verkehrszentralregister
Antworten (8)
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2Antwort von
LondonerNebelLondonerNebel
Ja, wir verlangen die generell von allen neuen Fahrern. Außerdem überprüfen wir jährlich das Vorhandensein des Führerscheins, seit man für den RD keinen Personenbeförderungsschein mehr braucht.
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2Antwort von
quietprofquietprof
Wenn Du dort als Fahrer eingesetzt werden sollst, meines Wissens nach dann ja (s. Fahrt mit Sonderrechten und Bestimmungen).
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1Antwort von
marcdsl Ich denke nicht, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft hat.
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1Antwort von
ReiffReiff
natürlich und das ist auch gut so! Wenn ich einmal den Rettungsdienst benötige,möchte ich auch sicher sein, dass der Fahrer auch in der Lage ist zu fahren. Was für eine Frage.
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1Antwort von
Saarland60Saarland60
Ja, das darf er von Dir verlangen. Und ist allgemein dort üblich, wo Fahrer beschäftigt werden: bei Busunternehmen, Taxi-Betrieben, Speditionen...
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Skihaserl Sicher darf er, schließlich geht's hier um viele Menschen die mit dir fahren.
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Anders im öffentlichen oder behördlichen Betrieb, dort macht das der "Arbeitgeber".
Der bekommt aber keine Auskunft über "fremde" Punktekonten!