Hat man ein Rechtsanspruch aus dem Polizeicomputer zu erfahren, welche Daten dort über einen gespeichert sind. Selbiges gilt für das staatsanwaltliche Verfahrensregister.
Wenn ja, wie macht seinen Anspruch geltend
Hat man ein Rechtsanspruch aus dem Polizeicomputer zu erfahren, welche Daten dort über einen gespeichert sind. Selbiges gilt für das staatsanwaltliche Verfahrensregister.
Wenn ja, wie macht seinen Anspruch geltend
Nein, darauf hast Du leider keinen Rechtsanspruch. Gespeicherte Daten sollen dort auch rechtzeitig gelöscht werden. Ob das dann tatsächlich passiert, darauf kannst Dz nur vertrauen.
Das Führungszeugnis muss man persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (Bürgerbüro) beantragen. Dabei muss man seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Kostet 13 Euro.
"Oft enthält das Zentralregister Eintragungen, die nicht oder nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Auskünfte über diese Eintragungen erhalten nur noch Staatsanwaltschaften, Gerichte und ein eng eingegrenzter Bereich von Behörden für ganz bestimmte Zwecke. Ob das Register solche Eintragungen enthält, darf Ihnen persönlich aber nicht direkt mitgeteilt werden. Wenn Sie erfahren möchten, ob das Zentralregister solche Eintragungen über Sie enthält, müssen Sie dies dem Bundeszentralregister mitteilen und dabei ein Amtsgericht benennen, bei dem Sie einen Registerauszug einsehen können (§ 42 BZRG)."
Weitere Infos unter:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInha...
Was die Polizei gespeichert hat (sind unterschiedliche Datensysteme) kann auch in Erfahrung gebracht werden. Einen Antrag bei der örtlich zuständigen Direktion stellen. In Baden-Württemberg wäre das ein Auskunftsersuchen nach § 45 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG BW) i.V.m. § 21 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
Sicher hast Du ..... aber nur bedingt.
Du hast keinen anspruch auf auskunft auf das, was die polizei auf deren desktop ueber Dich gespeichert hat, und einblick auf den server hast auch nicht.
Was die staatsanwaltlichen auskuenfte angeht .... dafuer gibt es zB die fuehrungszeugnisse ;-)
Nob, weil die dir IMMER sagen werden sind Daten aus laufenden verhandlungen. Kannste erst mit deinem ANwalt bei Klagerehebung sehen und nach Verurteilung (wenn du das dann noch brauchst)
Was du meinst ist eine Akteneinsicht. Diese ist in der StPO geregelt.-
In den Polizeicomputer darf bestimmt kein Rechtsanwalt Einsicht nehmen!