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Auskünfte über Bauhauptgewerbe ?

Frage von Lilly29 Lilly29

Wo kann ich herausfinden, ob eine Firma zum Bauhauptgewerbe gehört oder nicht? Ich möchte mich nicht auf die Aussage der Firma verlassen, und suche eine Stelle, wo ich eine rechtsverbindliche Angabe erhalten kann.

Danke

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Antworten (6)

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    Antwort von saharastrom saharastrom

    Handwerkskammer, Baugewerbeinnung oder die Zusatzkasse des Baugewerbes in Wiesbaden.

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    Antwort von jockl jockl

    Das heraus zu bekommen ist sehr einfach. In entweder der Handwerkskammer oder bei der IHK muss der Betrieb Mitglied sein.

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Nein...beide sind nicht zuständig....

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Du kannst auch bei der Gewerkschaft nachfragen bzw. im Tarifvertrag nachschauen. Um was für ein Gewerbe geht es denn?

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Ich muss für all unsere Kunden (ca. 500) über ganz NRW verteilt diese Auskunft haben....Naja, jedenfalls für alle Kunden die irgendwas mit Bua zu tun haben

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Aber Du brauchst doch nicht alle abzufragen. Wenn Du einen Maurer hast, ist der ganz klar Bauhauptgewerbe. Ein Dachdecker ist Baunebengewerbe. Du mußt also nur wissen, was genau die Firma macht und kannst schon mal eine Zuordnung vornehmen. Es wäre auch hilfreich, einfach mal mit dem Firmeninhaber zu sprechen.

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    Antwort von KlaHoGu KlaHoGu

    Du kannst bei der Handwerkskammer nachfragen;da muss dieses Unternehmen bei einem Bauhauptgewerbe verzeichnet sein. Oder Handelsregister oder Gewerbeamt der Gemeinde wo die Firma ihren Sitz hat.

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Die Handwerkskammer hat mir gesagt, sie wären dafür nicht zuständig

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    Antwort von RedFred RedFred
    Kommentar von RedFred RedFredRedFred

    Ebenfalls fündig wirst du in der Baubetriebeverordnung, in der unter § 1 Absatz 2, die einzelnen Betriebsarten aufgeführt sind.

    Kommentar von RedFred RedFredRedFred

    Ebenfalls fündig wirst du in der Baubetriebeverordnung, in der unter § 1 Absatz 2, die einzelnen Betriebsarten aufgeführt sind.

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Ich brauche aber eine rechtsverbindliche Bestätigung, dass eine Firma dazu gehört, oder aber nicht....

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    Antwort von doka12 doka12

    Handwerkskammer

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Kleiner Tip: Das Wort hättest du auch ruhig noch abkürzen können: HWK.

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