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Aushilfsjob und Steuern

Frage von rebew rebew

Hallo ihr ;) Habe folgendes"Problem":Mein Sohn hat eine Woche tägl.3Std. eine Urlaubsvertretung gemacht.Wären 15Std.Diese wurden in der Abrechnung voll versteuert,obwohl er weder anderweitig beschäftigt ist,noch die 400Euro Grenze überschreitet.Als er bei der Firma anrief würde es damit begründet,man würde die Stunden hochrechnen und wenn er den ganzen Monat gearbeitet hätte,wäre er über 400Euro gekommen.Ich verstehe nichts mehr.Ist das so richtig?????????

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von opikopi opikopi

    Beträge bis 400€ sind steuerfrei. Arbeitet er normalerweise auch in dieser Firma oder ist er Schüler? Wenn er sonst kein Gehalt hat, weder bei dieser noch bei einer anderen Firma, darf er monatlich 400€ verdienen ohne Abzüge. Der Pauschalbetrag für geringfügig Beschäftigte ist vom Arbeitgeber zu zahlen!

    Kommentar von rebew rebewrebew

    Nein,er arbeitet dort nicht,er ist Schüler und hat das gemacht weil die sonst auf dem Schlauch gestanden hätten.Ich war auch der Ansicht da er die 400Eurogrenze noch nicht mal annähernd erreicht,nix zahlen muss.Aber wie beschrieben,werden die Std.irgendwie hochgerechnet(wieso auch immer).

    Kommentar von opikopi opikopiopikopi

    das ist aber doch totaler Blödsinn! Sieh mal hier den link: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Geringfuegig.html dann klick mal auf Abgaben und Steuern. Die können nicht einfach irgendwas hochrechnen, es gelten nur die Stunden, die er tatsächlich geleistet hat.

    Kommentar von Dekkert DekkertDekkert

    Dieser Verweis gibt doch gar nichts her.

    Kommentar von opikopi opikopiopikopi

    ??? Da steht doch ganz klar, dass geringfügig Beschäftigte keine Abgaben und Steuern zu leisten haben.

    Kommentar von Dekkert DekkertDekkert

    Eine Menge krauses Zeugs wird hier veröffentlicht. 1. Nein, er bekommt keine Lohnsteuer wieder, weil keine einbehalten wurde, es sei denn es lag keine Lohnsteuerkarte oder eine Karte mit Steuerklasse VI vor. Dann wäre sein Nettolohn um die Lohnsteuer gekürzt worden, die er dann im Rahmen einer Antragsveranlagung hätte geltend machen können. 2. Ja, Rautenmiro, dieses hochrechnen ist - wahrscheinlich - richtig. Ich habe zwar weder im Gesetz noch in den Richtlinien explizit etwas gefunden, aber die Lohnprogramme rechnen so. 3. Nein Rautenmiro, das hat mit Nettigkeit nichts zu tun. Der Arbeitgeber WOLLTE keine geringfügige Beschäftigung. Diese kostet nämlich die Pauschale von 30% + der Umlagen. Die Pauschale ist mittlerweile ziemlich teuer geworden gegenüber den ca. 20% Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. 3. Nein, Opikopi, Lohn aus geringfügiger Beschäftigung ist nicht steuerfrei. Der Arbeitgeber könnte zur Steuerfreiheit gem. § 40 II EStG optieren, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Tut es aber nicht. Deine Links ergeben für die Entgeltgeringfügigkeit nichts. Für die Zeitgeringfügigkeit ergibt sich wieder ein Wahlrecht des AG, das zu seinem Nachteil ist und das er nicht nutzen wollte.

    Im Übrigen, liebe Fragestellerin, machst du einen Wind, als sei der nationale Notstand ausgebrochen. Für 120 Euro wurden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, vermutlich auf der Grundlage der Gleitzone. Dann muss dein Sohne eben zwei Wochen weniger paffen. :)

    Kommentar von rebew rebewrebew

    Erstmal.mache ich keinen "Wind",sondern habe eine Frage gestellt,weil es mich interessiert warum bei einem Lohn von 400 keine Abgabe zu leisten ist und bei 120 Euro wohl. Und ausserdem raucht mein Sohn nicht. Solche Sprüche kann man sich sparen.Es gibt tatsäcchlich junge Menschen die gerne mal arbeiten gehen.

    Kommentar von opikopi opikopiopikopi

    :D recht hast du, rebew!

    Kommentar von opikopi opikopiopikopi

    danke schön :D

  • 1
    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Ja dieses sog. Interpolieren ist dem GRUNDE nach richtig.

    Aber der Lohnsachbearbeiter ist doch wirklich zu oberflächlich!!!!

    Er hätte das Eintrittsdatum doch ein paar Tage VORVERLEGEN KÖNNEN, dann wäre doch nichts passiert.

    Frage doch mal an, ob man die Abrechnung mit einem geänderten Eintrittsdatum (notfalls der 1. des Monats) wiederholen können und weise darauf hin, dass er nirgends einen anderen Job hatte und das man die Abrechnung als Mini-Job möchte....

    Nette Leute machen so etwas.... :-)

    Kommentar von rebew rebewrebew

    Kannst du mir vllt.erklären was das Eintrittsdatum damit zu tun hat??Kann ich nicht auch theoretisch 400Euro im einer Woche verdienen und die restlichen 3Wochen vom Monat nichts mehr?Damit würde ich die magische Grenze,vom Geld,doch auch nicht überschreiten?!?!

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    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Ansichtssache. Aber ich denke er ist als Ferienjobber gemeldet gewesen, dann ist das gerechtfertigt. Er kann aber im Januar die Estattung beim Finanzamt beantragen, so bekommt er zumindest die Lohnsteuer wieder.

    Kommentar von rebew rebewrebew

    Er hat nur diese 15Std.gearbeitet,mehr nicht.Das wären um die 120Euro gewesen.das heißt also,wenn ich 120 verdiene muss ich bezahlen,wenn ich 400 verdiene nicht??

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    Antwort von strahn strahn

    das kommt natürlich auf den stundenlohn an,kann aber durchaus zutreffen,als geringverdiener wird er das geld bei einem steuerausgleich zurückbekommen

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    Antwort von ZwanzigerJahre ZwanzigerJahre

    Entscheidend ist, für welchen Zeitraum er als Aushilfe angemeldet war. Der Lohn muss dann tatsächlich auf einen Monat hochgerechnet werden. Wenn er z.B. nur fünf Tage angemeldet war, wird sein Lohn mit sechs multipliziert (30 Tage/Monat) - wenn dann der Lohn über 400,-€ liegt, muss tatsächlich Lohnsteuer abgezogen werden.

    Allerdings ist das doch nicht ein so großes Problem: in 45 Tagen kann er dann kurz eine Steuererklärung ausfüllen und bekommt die Steuern zurück. Ist eben nur ärgerlich wegen dem Zeitaufwand. Aber, früh übt sich... ;-)

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