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Aushilfsjob bei Jugendlichen

Frage von hajottka hajottka

Meine Tochter ist 16 Jahre alt und hat einen Job in einem Eiscafe angenommen. Dort kann sie an einigen Tagen pro Woche für 6,-€ die Stunde arbeiten. Muß sie dazu mit dem Betrieb einen Beschäftigungsvertrag abschliessen??????

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Raubuch01 Raubuch01

    Ja, vor allen Dingen, damit Sie auch versicherungstechnisch abgesichert ist. L G

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 3
    Antwort von Faultier Faultier

    Ja, sonst kann sie eiskalt über den tisch gezogen werden

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Ja natürlich - machen ganz viele junge Mädchen und sie können schönes Geld dabei verdienen - weil auch Trinkgelder

  • 1
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Da sie mit Lebensmitteln zu tun hat, muss sie vom Gesundheitsamt ein Attest vorlegen, dass sie an einem Kurs teilgenommen hat. Wird das nicht verlangt, dann ist irgendwas schief. Ich würde auf einem schriftlichen Vertrag bestehen, damit Ihr was in der Hand habt. Sicher ist sicher!

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 1
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag.

    Wenn nichts schriftliches abgemacht wurde, muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsinhalte übergeben.

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 1
    Antwort von mialena mialena

    ja , aber muss sie auch als aushilfe ein gesundheitszeugnis haben ?

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 1
    Antwort von Sphyrnidae Sphyrnidae

    Schriftliche Verträge sind nicht zwingend notwendig, machen aber meistens Sinn. Es gibt Beschäftigungsverhältnisse per Handschlag, man hat aber als Arbeitnehmer nichts in der Hand!!! Also bei rechtlichen Problemen wird es dann schwierig....

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    ... der AG muss aber einen Nachweis niederschreiben. Siehe Nachweisgesetz.

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck
  • 1
    Antwort von user454 user454

    ja sonst gilt es als schwarzarbeit. Sie muss auch vom Arbeitgeber angemeldet werden. Normal muss er für sie nicht Aufkommen aber wenn er sie nicht meldet gibt es für beide ärger

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 1
    Antwort von treulose treulose

    Irgendwas sollte sie schon schriftlich haben

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

  • 1
    Antwort von holsch holsch

    klar

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    danke

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