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Aushilfsjob (100,€ monatl.) selber kündigen gleich Kürzung oder Sperre des Hartz 4`s ???
Frage von
Mille
Antworten (3)
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0Antwort von
ivonne82ivonne82
ja da wirst du wohl mit einer sanktion rechnen müssen. mit der kündigung des jobs erhöhst du deine bedürftigkeit selbst und das wird mit sicherheit bestraft.
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Da aus dem Wegfall eines 100 EUR-Jobs keine Erhöhung der Hilfsbedürftigkeit resultiert, fehlt der Anknüpfungspunkt für eine Sanktion.
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Diese Frage
Danke für deine schnelle Antwort. Aber was macht dich da so sicher? Hast du das selbst schon mal erlebt?
Weil die vorraussetzung für die bewilligung deines H IV unabhängig von deinem Nebenjob sind. Im Gegenteil, der Zuverdienst wird ggf. sogar zum Teil angerechnet je nach Höhe!
Auch interessant für dich: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html
Vielen Dank! Jetzt gehts mir besser. Werd ich gleich mal reinschauen.
@Chienloup
Das ist in der Form falsch.
Ein Job ist zwar keine Anspruchs-Voraussetzung für HartzIV, allerdings wird man sanktioniert, wenn man seine Hilfebedürftigkeit durch Aufgabe eines Jobs erhöht. Das leitet sich aus § 2 i.V.n. § 31 SGB II ab.
Solange der Hinzuverdienst in der Freizone bleibt, verändert sich ja nicht die Hilfebedürftigkeit!