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Aushilfsjob (100,€ monatl.) selber kündigen gleich Kürzung oder Sperre des Hartz 4`s ???

Frage von Mille Mille
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Antworten (3)

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    Antwort von user287 user287

    Das ist Hinzuverdienst und hat keine Auswirkung auf dein H IV

    Kommentar von Mille Mille

    Danke für deine schnelle Antwort. Aber was macht dich da so sicher? Hast du das selbst schon mal erlebt?

    Kommentar von user287 user287user287

    Weil die vorraussetzung für die bewilligung deines H IV unabhängig von deinem Nebenjob sind. Im Gegenteil, der Zuverdienst wird ggf. sogar zum Teil angerechnet je nach Höhe!

    Auch interessant für dich: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/BJNR030150975.html

    Kommentar von Mille Mille

    Vielen Dank! Jetzt gehts mir besser. Werd ich gleich mal reinschauen.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    @Chienloup
    Das ist in der Form falsch.
    Ein Job ist zwar keine Anspruchs-Voraussetzung für HartzIV, allerdings wird man sanktioniert, wenn man seine Hilfebedürftigkeit durch Aufgabe eines Jobs erhöht. Das leitet sich aus § 2 i.V.n. § 31 SGB II ab.

    Kommentar von user287 user287user287

    Solange der Hinzuverdienst in der Freizone bleibt, verändert sich ja nicht die Hilfebedürftigkeit!

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ja da wirst du wohl mit einer sanktion rechnen müssen. mit der kündigung des jobs erhöhst du deine bedürftigkeit selbst und das wird mit sicherheit bestraft.

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da aus dem Wegfall eines 100 EUR-Jobs keine Erhöhung der Hilfsbedürftigkeit resultiert, fehlt der Anknüpfungspunkt für eine Sanktion.

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