Hallo ich habe ein Problem bei dem ich nicht weiter komme. Mein Vater ist geschieden und hat mittlerweile eine neue Freundin. Diese Freudin führt eine Kneipe. Jetzt wollen die beiden für 2 Tage wegfahren und haben mich gebeten die Kneipe in dieser Zeit zu führen. Geht das überhaupt rechtlich gesehen? Muss ich da bestimmte Dinge beantragen? Es wird kein Essen verkauft, brauche ich dennoch ein Gesundheitszeugnis?
Ich hoffe auf Antworten und danke jetzt schon mal dafür
Gesundheitszeugnis muß sein, egal ob an der Schenke oder im Service. LG Rabbicook
Wo kein Kläger, da auch kein Richter! Für 2 Tage würde ich kein Aufsehen machen. Es wäre aber sicherlich von deinem Vater oder dessen Freundin sehr nett, wenn sie dir etwas Geld zustecken würden für deine Hilfe.

Beantragen muss du nichts,aber einen festen Betrag würde ich schon verhandeln,weil es sind auch nicht gerade wenig Std.und ne grosse Verantwortung hast du auch noch.

Das geht ohne irgendwelche Auflagen. Ich würde aber schon einen Lohn als Anerkennung wünschenswert finden.

du braucht eine schankgenehmigung und musst mind. 18jahre alt sein wenn du alkoholische getränke ausschenken willst/sollst.
DreckHals am 16. Mai 2008 23:57 arbeitsvertrag oder praktikumsvertarg nicht vergessen, sonst ist es schwarzarbeit....
Qetan am 16. Mai 2008 23:58 Schankgenehmigung braucht die Betreiberin.
JA aber ich arbeite doch unentgeltlich dann bräuchte ich doch kein Arbeits oder Praktikumsvertrag oder? Denn wenn ich ein Praktikumsvertrag habe muss doch die Bezitzerin anwesend sein - denke ich mal
Ich danke euch vielmals für eure Antworten ihr habt mir schon weitergeholfen. Schauen wir mal ob ich es so hinbekomme :-) und falls doch mal aus irgendeinen Grund die Polizei vorbei kommt, hoffe ich nicht das sie ein Gesundheitszeugnis verlangen :-)