Ich möchte eine Aushilfe auf 400€-Basis einstellen, die zur Zeit nirgendwo krankenversichert ist. Kommen da irgendwelche Probleme auf mich zu?
Antworten (10)
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rebewrebew
Meines erachtens ist man während der Arbeit bei Unfällen automatisch über die Bg versichert und Krankenversichert über die Bundesknappschaft.Natürlich nur wenn die Aushilfe offiziell angemeldet ist.Btrifft nicht den Privaten Bereich.Evtl. mal nachfragen bei der Stelle wo Du sie als Arbeitgeber anmelden musst(LVA o:ä:)
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casileincasilein
Du hast keine Probleme, aber die Arbeitnehmerin. Die ist bislang ja aber auch ohne Job schon nicht krankenversichert, da sollte sie etwas gegen tun. Mit fallen folgende Möglichkeiten ein:
- Wenn möglich über Ehegatten oder (bei jüngeren) über die Eltern familienversichern
- Arbeitslos melden, dann zahlt das AA die Krankenversicherung, nervt aber auch wegen richtiger Arbeitsaufnahme.
- freiwillig Krankenversichern (ist ziemlich teuer)
- statt Minijob sozialversicherungspflichtig einstellen (ist gar nicht so teuer, wie man denkt)
Der letzte Punkt ist nur realistisch, wenn man denjenigen nicht privat z.B. als Haushaltshilfe einstellen will (wird dann zu aufwändig). Dann ist es ein Rechenexzempel: Das Arbeitgeberbrutto soll gleich bleiben (ca. 520€), dann kommt man z.B. bei Steuerklasse 1 möglicherweise auf ein Nettogehalt von ca. 380€ incl. Sozialversicherung, was gar nicht so schlecht sein dürfte.
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anonym09anonym09
Geh zu deinem Steuerberater und frag den.
Soviel ich weiß, zahlt man bei 400 Euro Basis auch Krankenversicherung. Ich will mich hier nicht streiten, aber das ein Mensch, der in einem Arbeitsverhältnis steht, in Deutschland nicht versichert ist, halte ich für nicht möglich.
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dingsvomdachdingsvomdach
die Aushilfe muß sich dann freiwillig (was heißt hier freiwillig? Finde ich sehr ironisch) versichern,also Krankenvers.selber zahlen.Oder ist sie verheiratet?Dann ist sie im besten Fall familienversichert
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krizekrazikrizekrazi
es genügt eine unfallversichrung
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Dina2607Dina2607 bei unfällen
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dingsvomdachdingsvomdach und bei routinemäßigen Arztbesuchen? Da greift keine Unfallvers.sondern Krankenvers.Und wenn sie keine hat,flattert Rechnung irgendwann ins Haus.So wurde es mir zumindest mal erklärt
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cobrixcobrix
Dann soll sie sich Krankenversichern. Schreib mich einfach an- ich schicke Dir einen Antrag für eine gesetzliche Krankenversicherung.
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cyd0gcyd0g wie soll eine 400 euro kraft, die ja wohl auch nicht beim a-amt gemeldet ist das bezahlen ?
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dingsvomdachdingsvomdach ganz genau! Wenn sie vom A-Amt aus noch pflichtversichert ist,hat sie Glück.Ansonsten darf sie von den 400 Euro ihre Versicherung und den ganzen Rest bezahlen...
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cobrixcobrix Okay, sie könnte sich freiwillig versichern, das kostet dann um die 120 Euro. Aber auf der anderen Seite besteht seit dem 01.01.09 die Versicherungspflicht, d.h. sobald sie sich irgendwo Krankenversichern wird muss sie rückwirkend die Beiträge zahlen. Wie kommt es denn das sie überhaupt nicht versichert ist und wie alt ist denn die Aushilfe?
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frastaftfrastaft Das Geld hatte sie nicht und Ende Juni wird sie heiraten und ist dann automatisch mitversichert.
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cyd0gcyd0g dann stell sie ende juni ein, kann dir evtl viele probleme ersparen
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cobrixcobrix Das würde ich dann auch empfehlen- zum 01.07 einstellen und gut ist.
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firepowerfirepower
Nein, sie wird doch für die Zeit der Arbeit pauschal krankenversichert.
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Dina2607Dina2607 nicht bei 400 euro
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casileincasilein Nein: Beim MiniJob muss der Arbeitgeber pauschale Abgaben an Kranken- und Rentenversicherungen machen, ohne dass für den Arbeitnehmer daraus ein Versicherungsanspruch entsteht.
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cyd0gcyd0g
sie wird weiterhin NICHT versichert sein...
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Dina2607Dina2607 richtig
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anonym09anonym09 Bei einer Einstellung auf 400 Euro Basis ist sie versichert!!!!
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cyd0gcyd0g nein ist sie nicht, geringfügig beschäftigt = keine krankenversicherung
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casileincasilein Nein, ist sie nicht.
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cobrixcobrix Aber auf der anderen Seite werden doch auch geringe Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, warum dann nicht auch in die Krankenversicherung?
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cyd0gcyd0g weil es dann kein 400 euro jow wäre sondern ne 30 % Anstellung (die Prozentzahl ist von mit geschäzt)
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cobrixcobrix Wie gesagt, seit Anfang des Jahres gibt es die Versicherungspflicht, kann also sein das die Aushilfe so oder so Schwierigkeiten mit der gestzlichen bekommen wird und beiträge nachzahlen muss.
Arbeitsunfälle sind über die BG abgesichert, wenn der Arbeitsgeber die Arbeitnehmer dort angemeldet hat. Bei Minijobs hat der Arbeitnehmer aber keine Krankenversicherung.
Da scheiden sich ja wohl die Geister,jeder schreibt was anderes,auch in anderen Foren,deswegen wäre eine Nachfrage bei kompetenter Stelle zu raten.LG
Zum Glück werden solche Dinge nicht per Abstimmung geklärt. Unter http://www.minijob-zentrale.de steht alles, was man wissen muss.
seh ich auch so!