Aushilfe hat Vertrag ohne Vollmacht unterschrieben - Haftung?

5 Antworten

Die Frage ist, warum die Firma die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, wenn sie doch eigentlich keinen Vertrag abgeschlossen hat? Für die Dienstleistungsfirma ist durch die Annahme der Dienstleistung ja ein Vertag zustande gekommen. Man hätte die Leistung also ablehnen müssen.

Hmm was nun Aushilfe oder Auszubildende?!

Aber trotz alle dem, sie muss es nicht bezahlen, weder eine Aushilfe noch eine Auszubildende kann Leistungsverträge unterzeichnen, dass weis auch das Dienstleistungsunternehmen. Der Vertrag ist also in jedem Fall unwirksam.

peterluise 
Fragesteller
 13.07.2014, 01:31

aushilfe. sorry.

peterluise 
Fragesteller
 13.07.2014, 01:32

aber das dienstleistungsunternehmen weiß doch nicht, ob sie eine aushilfe ist?

Quasimo  13.07.2014, 01:35
@peterluise

Das mag sein, ich kann aber nur Verträge schließen mit Leuten die dazu ermächtigt sind. Im Zweifel muss ich fragen ob dies so ist.

Was denn jetzt - Aushilfe oder Auszubildende?

Die Dame kann nur zur Verantwortung gezogen werden,wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat,was ihr aber offensichtlich nicht vorzuwerfen ist.

Sie ist vermutlich durch einen übereifrigen und "provisionsgeilen" Mitarbeiter der Dienstleistungsfirma über den Tisch gezogen worden.

Hier stellt sich die Frage, ob es für die Dienstleistungsfirma erkennbar war, dass die Aushilfe nicht bevollmächtigt war, diese Leistung zu beauftragen.

Die Aushilfe/Auszubildende muss keinesfalls direkt an den Dienstleistungsbetrieb zahlen. Falls die Aushilfe jedoch ihre Dienstpflichten grob verletzt hat, stünde dem Arbeitgeber evtl. Schadensersatz zu. Die Hürden dafür sind jedoch sehr hoch.

Auf die Aushilfe könnten arbeitsrechtliche Schritte in Form einer Abmahnung oder evtl. sogar einer fristlosen Kündigung zukommen. Das kommt jedoch auf die genaue Fallkonstellation an.

Wenn die Aushilfe nicht vorsätzlich sondern in gutem Glauben gehandelt hat - also auch nicht ausdrücklich über ihre diesbezüglichen Kompetenzen belehrt wurde, haftet sie für nichts.

Inwieweit der Auftragnehmer die Unterschriftsberechtigung hätte prüfen müssen, wird wohl nur ein Anwalt wissen oder gar ein Richter entscheiden müssen.

Auf jeden Fall hätte eure Firma den Vertrag sofort nach Kenntnis der unberechtigten Unterzeichnung anfechten müssen. Durch die Annahme der Dienstleistungen dürfte der Vertrag wirksam geworden sein.