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Aushife bzw. geringfügig Beschäftigt was ist mit LFZG

Frage von dara1 dara1

Hallo, ich arbeite als Aushilfe. Mein AG macht keine LFZG im Krankheitsfall. Eigentlich ist das doch gesetzlich vorgeschrieben oder? Gruß Dara

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Antworten (5)

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung bis zu sechs Wochen ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber,wenn sie unverschuldet infolge Krankheit arbeitsunfähig sind.

    Dieser Anspruch steht auch geringfügig beschäftigten für die Tage zu,an denen sie normalerweise zur Arbeitsleistung verpflichtet wären.

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    Antwort von Melek1 Melek1

    Grundsätzlich gewährt das Entgeltfortzahlungsgesetz vorbehaltlich anderer Regelungen im Tarifverträgen den Arbeitnehmern eine Entgeltfortzahlung für den Fall einer Erkrankung bis zum Zeitpunkt von 6 Wochen. Danach wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen. Dabei haben nicht nur vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern auch Teilzeitkräfte, Ferienaushilfen oder studentische Aushilfen. Angestellte, die in einem sogenannten Minijob mit bis zu 400 Euro Monatsverdienst arbeiten haben ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Berechnung der Lohnfortzahlung bestimmt sich nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach ist zunächst maßgeblich als Ausgangsbasis die Vergütung, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er nicht erkrankt wäre.

    Kommentar von nenee neneenenee

    Zitat: " Danach wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen. " Stimmt nicht. Nach den 6 Wochen LFZ durch den AG ist Schluss, die KK übernimmt keine weiteren Zahlungen bei einem geringfügig Beschäftigten.

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    Antwort von shivamoonxx shivamoonxx

    Als Aushilfe nicht...nur als Vollangestellte

    Kommentar von firepower firepowerfirepower

    Recht hat!!

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Beide Aussagen sind falsch.

    Kommentar von nenee neneenenee

    Eine Aushilfe ist eine Teilzeitkraft wie jede andere auch , nur eben auf 400€ Basis. Sie hat sämtliche Rechte und Pflichten, die auch die Kollegen haben. Somit hat sie ein 6-wöchiges Recht auf Lfz im Krankheitsfall. Ist der AN weiterhin krank, übernimmt die KK keine weiteren Zahlungen.

    Kommentar von spung spung

    Genau, Mini-Jobber aber nicht Mini-Rechte, geringfügig Beschäftigte sind Teilzeitkräfte.

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    Antwort von MRACME MRACME

    Hallo Dara, dein AG muss dir für Zeiten, die du wegen AU nicht arbeiten kannst, LFZ bis zu 6 Wochen pro Krankheit leisten. Wenn er nicht will, mach bitten den Anspruch schriftlich geltend und verweise auf § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Falls du mit "Aushilfe" einen "400€" Job meinst, steht dir kein Anspruch auf Krankengeld von der gKV zu, wenn der Job SV- frei ist.

    Viel Erfolg

    MM

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    Antwort von dara1 dara1

    Hallo Danke für eure Antwort aber leider habt ihr nicht recht!

    Kommentar von spung spung

    Da irrst du dich, die Antworten sind korrekt, dir steht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.

    Das entsprechende Gesetz findest du hier: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html

    Vorraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen bestanden hat.

    http://de.wikipedia.org/wiki/EntgeltfortzahlungimKrankheitsfall#Anspruch.2C_Voraussetzungen

    Viele Arbeitgeber meinen, bei 400 Euro Jobbern sämtliche Rechte ignorieren zu können - udn das funktioniert besonders gut, wenn MA sich nicht informieren und/oder nicht wehren.

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