Hallo, ich arbeite als Aushilfe. Mein AG macht keine LFZG im Krankheitsfall. Eigentlich ist das doch gesetzlich vorgeschrieben oder? Gruß Dara
Antworten (5)
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lenzing42lenzing42
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung bis zu sechs Wochen ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber,wenn sie unverschuldet infolge Krankheit arbeitsunfähig sind.
Dieser Anspruch steht auch geringfügig beschäftigten für die Tage zu,an denen sie normalerweise zur Arbeitsleistung verpflichtet wären.
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Melek1Melek1
Grundsätzlich gewährt das Entgeltfortzahlungsgesetz vorbehaltlich anderer Regelungen im Tarifverträgen den Arbeitnehmern eine Entgeltfortzahlung für den Fall einer Erkrankung bis zum Zeitpunkt von 6 Wochen. Danach wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen. Dabei haben nicht nur vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern auch Teilzeitkräfte, Ferienaushilfen oder studentische Aushilfen. Angestellte, die in einem sogenannten Minijob mit bis zu 400 Euro Monatsverdienst arbeiten haben ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Berechnung der Lohnfortzahlung bestimmt sich nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz. Danach ist zunächst maßgeblich als Ausgangsbasis die Vergütung, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er nicht erkrankt wäre.
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shivamoonxxshivamoonxx
Als Aushilfe nicht...nur als Vollangestellte
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firepowerfirepower Recht hat!!
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lenzing42lenzing42 Beide Aussagen sind falsch.
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neneenenee Eine Aushilfe ist eine Teilzeitkraft wie jede andere auch , nur eben auf 400€ Basis. Sie hat sämtliche Rechte und Pflichten, die auch die Kollegen haben. Somit hat sie ein 6-wöchiges Recht auf Lfz im Krankheitsfall. Ist der AN weiterhin krank, übernimmt die KK keine weiteren Zahlungen.
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spung Genau, Mini-Jobber aber nicht Mini-Rechte, geringfügig Beschäftigte sind Teilzeitkräfte.
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MRACME Hallo Dara, dein AG muss dir für Zeiten, die du wegen AU nicht arbeiten kannst, LFZ bis zu 6 Wochen pro Krankheit leisten. Wenn er nicht will, mach bitten den Anspruch schriftlich geltend und verweise auf § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Falls du mit "Aushilfe" einen "400€" Job meinst, steht dir kein Anspruch auf Krankengeld von der gKV zu, wenn der Job SV- frei ist.
Viel Erfolg
MM
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dara1dara1
Hallo Danke für eure Antwort aber leider habt ihr nicht recht!
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spung Da irrst du dich, die Antworten sind korrekt, dir steht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
Das entsprechende Gesetz findest du hier: http://bundesrecht.juris.de/entgfg/index.html
Vorraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis schon vier Wochen bestanden hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/EntgeltfortzahlungimKrankheitsfall#Anspruch.2C_Voraussetzungen
Viele Arbeitgeber meinen, bei 400 Euro Jobbern sämtliche Rechte ignorieren zu können - udn das funktioniert besonders gut, wenn MA sich nicht informieren und/oder nicht wehren.
Zitat: " Danach wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse übernommen. " Stimmt nicht. Nach den 6 Wochen LFZ durch den AG ist Schluss, die KK übernimmt keine weiteren Zahlungen bei einem geringfügig Beschäftigten.