Darf die Geschäftsführung/Verwaltung von einem verlangen, dass man als exam. Altenpfleger in einem Pflegeheim, dass ca. 40 km entfert ist, zwei Tage aushilft? Es gehört zum selben Kreis, wie das Heim, in dem man aktuell arbeitet. Wenn ja, ist das oft der Fall? Lohnt es sich die Stelle zu wechseln? Das ist jetzt das erste Mal, aber wenn es einmal passiert, dann...
Aushelfen in anderem Pflegeheim?
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Christa251248Christa251248
Hallo Tuxiline,leider muss ich deine Frage mit einem eindeutigen J a beantworten. Gut, wenn es nur für zwei Tage ist, würde ich dir das schon raten. Die Heimleitung deines jetzigen Heimes wird schon ihre Gründe haben, warum sie dich so kurz in das andere Haus schickt. Oft gab es Miss Stimmungen auf Station oder sie brauchen dort wirklich eine Fachkraft wegen der Urlaubszeit.
Sollte die kurzfristige Versetzung jedoch darauf abzielen,dich dorthin dann ganz zu versetzen, so hast letztendlich du alleine die Entscheidung ob du auf dieses Angebot eingehst oder nicht.
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2Antwort von
blondie1705blondie1705
Wenn Du keinen Vertrag für speziell dieses Heim hast, kann Dich Dein Arbeitgeber auch in einem anderen arbeiten lassen. Das steht ihm natürlich frei. Frag doch einfach nach, ob es sich hierbei um eine einmalige Sache handelt, oder ob sich das künftig öfter wiederholen wird. Vielleicht ist in dem anderen Heim jemand krank geworden und sie haben Personalmangel? Wäre doch durchaus möglich. In der Urlaubszeit nichts ungewöhnliches
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1Antwort von
YA567YA567
Was hast Du dagegen? Nur für 2 Tage isses doch voll schick mal nen Tapetenwechsel zu bekommen. bei 40km bekommste sogar km Geld ... offiziell ...
Klar wird man sich daran erinnern, daß der und der das schonmal gemacht haben. Wenns überhand nimmt, dann sollte man das ansprechen.
Gruß YA567
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Tuxiline naja, in einem fremden Wohnbereich oder gar Heim zu arbeiten ist nicht gerade angenehm, da man die Leute und ihre Dokus nicht kennt.
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1Antwort von
kaesefusskaesefuss
Ob du in einem anderen Haus des Trägers arbeiten musst, regelt dein Arbeitsvertrag. Falls du dort keine Klausel findest, musst du nicht.
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Christa251248Christa251248 @kaesefuss, leider ist deine Antwort nicht ganz richtig. Es muss nicht in dem Arbeitsvertrag stehen. Wenn es der gleiche Träger ist, kann er sowohl bestimmen, wer wann versetzt wird. Geht der oder die Betroffene nicht auf die Versetzung ein, wird man schnell Gründe finden um eine Entlassung einzuleiten. Hab das bei anderen Kollegen schon öfters erlebt und zwar beim Caritas.
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kaesefusskaesefuss Ach, noch ein weitere bisher unbekannter Sklaventreiber, der gar nicht auf Werbung wert legt.
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ischdemischdem die wortwahl ist nicht angebracht
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ischdemischdem selber träger - gleicher arbeitgeber...gleiches dienstrecht .... "beim Caritas" ebenso wie bei anderen trägern...
Da kann ich Christa voll zustimmen, da ich das auch selber erlebt habe. Allerdings waren die Häuser sehr dicht zusammen. Aber es gab sehr oft schlechte Stimmung dadurch, weil das eine Haus sehr unbeliebt war. Aber wir mussten es machen....
Ich danke dir für den goldenen Stern, habe mich sehr gefreut.LG