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Aushändigung Lohnsteuerkarte bei laufender Beschäftigung

Frage von Jasato Jasato

Moin Zusammen...

Nun haben wir schon April und ich möchte gerne meine Lohnsteuererklärung 2008 machen.

Mein Arbeitgeber hat mir meine Lohnsteuerkarte aber noch nicht ausgehändigt, trotz mehrfacher Aufforderung. Weiss jemand ob der Arbeitgeber eine Frist zur Aushändigung der Karte hat? Und wenn ja, wie lautet die??

Wenn das jemand weiss, könntet ihr mir auch sagen woher? So habe ich was bei meiner nächsten Diskussion mit meinem AG was in der Hand :-)

Ich weiss, dass ich die LSt auch ohne die Karte machen kann, aber ich möchte doch gleich bei ELSTER meine Erstattung ausrechnen ;-)

Vielen Dank für eure Antworten und FROHE OSTERN!!!!!

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Antworten (5)

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    Antwort von TawaGirl TawaGirl

    Die Steuerkarte bekommt man seit Elster vom Arbeitgeber nicht mehr zurück. Es gibt nur noch die Lohnsteuerbescheingung. Eine elektronische Datenübermittlung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt ist nach meinem Wissensstand noch nicht bei allen Lohnprogrammen möglich. Unser Lohnprogramm kann das jedenfalls nicht. Daher wird bei uns mit der Januarabrechnung die Lohnsteuerbescheinigung an die Mitarbeiter ausgegeben. Bei Korrekturabrechnungen in den Folgemonaten für das Vorjahr gibt es automatische eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung. Viele Firmen geben die Lohnsteuerbescheinigung erst mit der Märzabrechnung an ihre Mitarbeiter weiter. Einfach noch mal beim Arbeitgeber nachfragen. LG TawaGirl

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Dein AG muss die Lohnsteuerkarte bzw. die Lohnsteuerabrechnung bis Ende März des lfd. Jahres aushändigen.

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    Antwort von newcomer newcomer

    dein Arbeitgeber hat deine Steuerdaten längst an das Finanzamt übertragen. Du kannst die Steuer auch so machen

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    Antwort von strandmaus strandmaus

    Über eine Frist oder ähnliches kann ich dir nix sagen ich kann dir aber sagen dass du auch ohne Karte und lohsteuerbescheinigung deine erstattung über elster ausrechnen kannst. das bedeutet zwar ein wenig mehrarbeit aber hey....so könntest du es sogar heut noich herausfinden.

    nimm einfach all deine gehaltsabrechnungen des letzten jahres und ziehe die werte darin zusammen.

    üblicherweise bekommst du deine lohnsteuerkarte garnicht mehr zurück vom AG sondern dieser hat sie dem zuständigen FInanzamt vorzulegen. eine Lohnsteuerbescheinigung muss er dir jedoch aushändigen aber wenn du es machst wie gesagt so kannst du deine steuererklärung endlich abschliessen. und das finanzamt verlangt nur noch in den seltensten fällen die lohnsteuerbescheinigung zur vorlage vom arbeitnehmer. aber das wird dir dein steuerprogramm mit sicherheit auch nochmal bestätigen.

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