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Ausgleich der Lohnkürzung wegen Kurzarbeit möglich?

Frage von checker70 checker70

Ich bin in der Stahlindustrie tätig und mein Betrieb hat kräftig mit der aktuellen Finanzkrise zu kämpfen. Kurzarbeit ist eine logische Konsequenz. Mal angenommen, ich wäre bald in der Situation: Wird mein Einkommen durch die Lohnkürzung evtl. durch die Agentur für Arbeit ausgeglichen oder muss ich plötzlich wirklich nur mit 60 % meines üblichen Einkommens auskommen?

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Wenn die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt ist,übernimmt sie 67 oder 60 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts,je nachdem,ob ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.

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    Antwort von Rennsemml2 Rennsemml2

    Soweit ich weiß, zahlt die Agentur für 3 Monate noch einen Zuschuss. Bin mir aber nicht 100% sicher. Klick Dich doch mal bei der Agentur für Arbeit ein, da kannst Du das genau nachlesen.

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