1

Ausgesteuert, ALG1 bewilligt, und was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis?

Frage von mariolla mariolla

Ich bin zum 22.12.2011 ausgesteuert, ein ärztl. Gutachten von der BfA liegt vor und sagt, dass 1. mein Arbeitsplatz nicht mehr leidensgerecht ist, 2. ich soll eine Umsetzung bei meinem Arbeitgeber erfragen. Das habe ich gemacht, bekomme aber keine Antwort. Bei der BfA sagte man mir, ich soll das Arbeitsverhältnis auflösen unter der Angabe: "... aus gesundheitlichen Gründen" und mein Arzt soll ein Attest ausstellen. Wie soll die Formulierung lauten, wie ist der Wortlaut in so einem Attest? Mein Arzt bittet mich um genaue Angaben. Kann mir einer weiterhelfen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 1
    Antwort von Astroprofiler Astroprofiler

    Die BFA hat dir gesagt du sollst das Arbeitsverhältnis auf lösen. Kann ich schwer Glauben, es sei denn sie haben dir eine Erwerbsminderung (Rente) zugestanden???

    Würde ich nicht machen, Fahr zum Arbeitgeber und Sprich persönlich vor ob man dir einen eingeschränkten Arbeitsplatz anbieten kann, tun Sie das nicht muss der Arbeitgeber kündigen, oder weiterbezahlen, wenn Du dich zur verfügung stellst. Wenn du kündigst bekommst du eine Sperrfrist, beim Arbeitsamt.

    Äh ich kann mir vorstellen was die BFA vorhat, ich empfehle dir einen Rentenberater aufzusuchen, Rentenberater . de

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Wie soll sie sich zur Verfügung stellen, wenn sie die Arbeit krankheitsbedingt nicht ausüben kann? Der AG zahlt schon lange nichts mehr und muss es auch erst dann wieder, wenn sie die vertraglich vereinbarte Tätigkeit auch ausübt - geht aber nicht - siehe oben. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, und der liegt hier vor, zieht keine Sperrfrist nach sich, sie schreibt ja auch, ALG 1 sei bereits bewilligt. Wieso die BfA allerdings glaubt, bei Vorliegen eines eigenen ärztlichen Gutachtens noch ein Attest vom Hausarzt zu brauchen, ist mir schleierhaft.

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Sie ist offiziell ausgesteuert, Wenn sie das nicht macht und sich Arbeitslos meldet, kann sie danach von der Arbeitsagentur, per gesetz auf jeden Arbeitsplatz verwiesen werden.

    Ich sagte doch, ich kann mir denken was die Bfa vorhat. ;-)))

    Wenn sie vor 61 geboren ist geniest sie Berufsschutz, wenn sie vor Bewilligung einer Rente der Bfa Arbeitslos gemeldet ist, nicht mehr.

    Das sind Spielchen der BfA, die sogar erlaubt sind weil es kein Gesetz gibt das die BfA dazu verpflichtet, dies mitzuteilen.

    Deshalb der Tip zu einem Rentenberater gehen. Die machen das schon.

    Kommentar von mariolla mariolla

    Was heißt denn: ich kann mir vorstellen was die BfA vorhat? Das verwirrt mich sehr... darf man das nicht aussprechen? Einen Rentenberater habe ich schon wiederholt aufgesucht, den Antrag auf Altersrente kann ich ja im nächsten Jahr stellen. Der IFD-Mitarbeiter sagt mir das auch so, er hilft echt weiter. - Ich bin fast 63 Jahre alt, aber noch, wenn auch sehr ,sehr eingeschränkt arbeitsfähig, so sagt das Gutachten. Eine Umsetzung am Arbeitsplatz hat mein Arbeitgeber schon mehrfach -immer mündlich-abgelehnt. (Die Rentenversicherung hat so eine Maßnahme schon wiederholt bewilligt.) Jetzt brauche ich die Ablehnung vom AG schriftlich und ja, ich habe mich mit ihm in Verbindung gesetzt, wollte das in Ruhe und Frieden regeln, jetzt warte ich... auf eine Antwort.

    Kommentar von mariolla mariolla

    Danke erst mal! Erst bekam ich die Bewilligung für ALG1, auf meine Nachfrage wg. des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses sagte man mir: AUFLÖSEN unter der Angabe: AUS GESUNDHEITLICHEN Gründen UND MEIN Arzt soll das mit einem Attest bescheinigen. Der fragt was er schreiben soll. Ich habe meinen Arbeitgeber kontaktiert, er hüllt sich in Schweigen. Natürlich werde ich mich zur Verfügung stellen und dahin gehen. Mein Arbeitseinsatz ist ja im Gutachten geregelt bzw. vorgegeben. Übrigens: eine so genannt "Nahtlosigkeit nach §125" ist bei mir nicht gegeben, der Rentenantrag muss noch warten, ist schon abgeklärt.

    Kommentar von Einzelfahrer EinzelfahrerEinzelfahrer

    Da sollte doch ein "Aus gesundheitlichen Gründen kann Frau .... die Tätigkeit als ..... nicht weiter ausüben." reichen.

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Nein, tut es eben nicht, deshalb macht der Arzt das ja auch nicht.

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Die Nahtlosigkeitsregelung greift nur inso fern das du bis zu einer Entscheidung der BfA, arbeitslosgeld beziehst, und nicht auf jeden Job verwiesen werden darfst, aber nur für die gesetzlich vorgegeben Zeit. Abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnis.

    Such dir einen freien Rentenberater, diese haben eine Juristische Ausbildung.

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Danke erst mal! Erst bekam ich die Bewilligung für ALG1, auf meine Nachfrage wg. des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses sagte man mir: AUFLÖSEN unter der Angabe: AUS GESUNDHEITLICHEN Gründen

    Du verzichtest auf dein Gehalt, wenn du selbst kündigst, und bekommst dann nur Arbeitslosengeld.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.