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Ausgerutscht

Frage von Memmenie Memmenie

Hallo,

heute morgen bin ich nach verlassen des hauses auf unserem gehweg ausgerutscht. Wir haben einen hausmeister der für räum und streuen zuständig ist. Da gestern abend erhebliche plusgrade waren und der schnee schmolz, jedoch heute nacht minustemperaturen herschten, war es dermassen glatt. Als ich heute morgen um 7.40 hingefallen bin war leider noch nicht gestreut. Wie verhält es sich in solchen situationen,ab wann muss der hausmeister streuen? Und kann man generell sagen "künstlerpech, man hätte heute morgen mit glätte rechnen müssen!" Danke.

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rocker97 Rocker97

    der Hausmeister müsste eigentlich bis 07.00 Uhr gestreut haben, wenn du ausgerutscht bist und ggf. eine Verletzung davon gertragen hast, kannst du Schadenersatz verlangen bei Krankheitskosten ggf. könnte hier eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, die dem Hausmeister anzulasten wäre.

    Kommentar von SK1984 SK1984

    mein Güte, dass immer irgendjemand immer gleich irgendwen verklagen muss!! Jeder sollte selbst ein wenig Acht geben wo er geht und steht. Vielleicht kann man ja auch mal den Schuhhersteller verklagen, weil das Profil nicht dem Wetter gerecht war.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    wenn man das getan hat und trotzdem gefallen ist? Ich finde man sollte sich immer selber mal in die lage versetzen.Aber neeeeeeein , es gibt ja auch anscheinend noch menschen die das gar nicht sooo schlimm finden wenn man sich was bricht!

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    vor allem wenn der gesammte weg eine eislaufbahn ist!!

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    vor allem wenn der gesammte weg eine eislaufbahn ist!!

  • 2
    Antwort von XXXKKKXXX XXXKKKXXX

    Es ist Winter und dann rutscht man nun mal aus. Wäre es nicht vor deinem Haus passiert, hätte es wo immer passieren können.....

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    aber in diesem fall ist es vor unserem miethaus passiert.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    und wäre ich woanders ausgerutscht hätte ich wohl auch das recht mich zu beschweren, oder? Schliesslich kann man sich schon was brechen!

    Kommentar von XXXKKKXXX XXXKKKXXXXXXKKKXXX

    Wie wäre es mit richtigem Schuhwerk?

    Bei wem willst du dich beschwerden, wenn du irgendwo hinfällst wo weit und breit kein Haus zu sehen ist?

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    richtiges schuhwerk, dass ich nicht lache! Bei eis hilft dir da nicht mal das.

  • 2
    Antwort von Michel76 Michel76

    Bei solchem Wetter kannst du fürs Ausrutschen niemanden verantwortlich machen. Man muss eben einfach mit Glätte rechnen.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    muss es der hausmeister aber auch nicht ? Ich meine mit glätte rechnen, deswegen eben vorbeugen?

    Kommentar von XXXKKKXXX XXXKKKXXXXXXKKKXXX

    Sowas kann man nicht vorbeugen...

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    wieso nicht, es gibt doch streugrnanulat und salz?

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Normalerweise gehört es schon zu den Aufgaben des Hausmeisters. Bei einem starken Winter kann es aber schonmal vorkommen, dass er nicht überall gleichzeitig sein kann, oder trotz Streuen noch irgendwo Glätte vorhanden ist.

    Ja, Winter können gefährlich sein, immer aufpassen ;)

    Kommentar von ninahexe ninahexeninahexe

    Doch man kann. Hier die Richtlinien für die Räum-und Streupflicht im Winter: http://www.geldvertrag.de/gesetzeslage-raeumpflicht-und-streupflicht-im-winter-t84.html Es kommt auf das Bundesland an, wann der Gehweg schnee -und eisfrei zu halten ist. Ansonsten entstehen Schadensersatzansprüche.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    hey also : Die übrigen Bundesländer verzichten in ihren Straßen- und Wegegesetzen auf konkrete Räumzeiten. Anlieger sollten deshalb die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze beachten. Danach beginnt der Winterdienst je nach den örtlichen Verhältnissen gegen 7.00 Uhr, wenn es am vorherigen Abend oder in der Nacht geschneit oder gefroren hat. Die Streu- und Räumpflicht endet gegen 20.00 Uhr. Während dieses Zeitraums sind die Arbeiten bei Bedarf regelmäßig zu wiederholen. Allerdings müssen Bürgersteige nur im Innenstadtbereich in ihrer ganzen Breite geräumt werden, ansonsten reichen 1 Meter bis 1,2 Meter. Bei einer Haltestelle für öffentliche Busse müssen Gehsteige aber bis zur Fahrbahnkante sicher benutzbar sein.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    ich denke ich werde das beim anwalt mal vortragen.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Oje. Wie weit ist das Deutsche Volk bloss gekommen. Traurig traurig.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    fall selber mal hin , dann reden wir weiter.

  • 1
    Antwort von tantehotti tantehotti

    ja sowas zählt zu "künstlerpech" :) verantwortung hat jeder für sich selber,da muss man auch mal mit glätte rechnen zumal das wetter ja dafür spricht:)

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    aber für diesen fall ist doch der hausmeister zuständig.

    Kommentar von tantehotti tantehottitantehotti

    ja sicherlich aber ein wenig sollte man doch auch selber aufpassen;)

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    wie kann man denn noch besser aufpassen wenn der gesammte weg eine eisfläche ist ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

    Kommentar von tantehotti tantehottitantehotti

    ja dann soll sie zum hausmeister gehen und in rund machen...

  • 1
    Antwort von raindrop89 raindrop89

    Der Weg muss in der Woche um 7 Uhr geräumt sein und am Wochenende um 9 Uhr ;)

    Würde Ihn darauf ansprechen.

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    Es besteht eine Streu -und Räum Pflicht und ja,man muss mit Glätte rechen.

    es gibt auch Mieter ,die jenes für ihre Mitmieter mit erledigen,:-)

    Kommentar von tantehotti tantehottitantehotti

    echt? :D also ich kenne da auch eine^^

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    genau so ist es, er ist als hausmeister deklariert.

  • 1
    Antwort von lordmaker1 lordmaker1

    2seitige angelegenheit. in einer hausordnung sollte geregelt sein, wann gestreut werden muss usw. ein bisschen ist das natürlich eigenes pech und sonst halt ein wenig mehr aufpassen wenn man weiss, dass es glatt ist.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    nein, ist es nicht, es ist eine private abmachnung zw. vermieter und mieter ( in diesem fall der "hausmeister, der dafür "entlohnt" wird)

  • 1
    Antwort von JayJay89 JayJay89

    Der Hausmeister muss dafür Sorge tragen, dass der Gehweg rund um das Grundstück von 6 Uhr bis 22 Uhr gefahrlos begehbar ist.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    ist auch meine meinung, mindestens eben ab ner bestimmten uhrzeit.

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    Antwort von Kayla83 Kayla83

    Ich würde sagen Künstlerpech,aber das ist nur meine eigene Meinung.

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    Antwort von dssa1888 dssa1888

    Ich würde sagen pech gehabt der hausmeister ist nicht verfplichtet tag und nacht auf glätte zu warten es steht ja auch sonst nimand mitten in der nacht auf und streut.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    also hier wurde schon eine uhrzeit genannt : 7.oo

  • 0
    Antwort von pupsdichplatt pupsdichplatt

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich! Wenn du weisst, dass es glatt ist, musst du eben besser aufpassen und nicht nachträglich einen "Dummen suchen". Außerdem spricht nix dagegen, selber mal die Schaufel in die Hand zu nehmen und zu streuen.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    ohne kommentar da hirnrissig

  • 0
    Antwort von steini1 steini1

    Künstlerpech.Du musst jeden Tag mit so etwas rechnen.Mann kann nicht immer anderen die Schuld geben.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    warum nicht, wenn eine person beauftragt wird, und auch dafür entlohnt wird ?

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    Antwort von cracker0dks cracker0dks

    von allen "regeln" mal abegesehen... find ichss doof wenn man in so ne Fall jemand anderen als sich selbst die schuld gibt! Er hat es ja sicher nicht absichtlich klatt gelassen oder gemacht.

    Man hätte damit rechnen können.

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    würdest du auch so denken wenn du dich dermassen hingelegt hättest? Ich bin mir sicher ; nein.

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    Antwort von GranTurismo GranTurismo

    Bei uns ist es so, dass der hausmeister ziemlich früh tätig ist...So früh dass er der erste ist. Kannst ihm ja mal sagen, dass du ausgerutscht bist

    Kommentar von Memmenie MemmenieMemmenie

    mit diesem mann kann man nicht reden, der ist sehr bockig und rechthaberich .

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