Also,Gestern in der Nacht vom 8.8 auf den 9.8 bin ich Opfer einer Gruppe von Jugendlichen geworden. Es waren 4 Stück, es wurde auf mich eingetreten etc. Nun war am Ende dann mein Portomonnaie und mein Reisepass ( Bin aus Nordirland, kann hier also nur den Reisepass zum ausweisen benutzen ) weg. Rief dann die Polizei , das ganze ( Warten auf Polizei, befragen) hat dann etwa 1 1/2 stunden gedauert, dann haben Sie mich nach Hause laufen lassen. Als ich zu Hause ankam waren etwa 2 Stunden nach dem Überfall vergangen. Nun konnte ich natürlich die Nummer zum Sperren (116 116) erst von zu Hause anrufen, den wie sollte ich auch so ohne weiteres an meine Kontonummer und meine BLZ kommen, welche zum Sperren benötigt wird (Eltern waren nicht zu Hause d.h. auch ein Anruf zu Hause war nicht möglich). Jetzt sperrte ich nun die Karte zu Hause und ging dann sehr ängstlich in mein Online-Banking Konto. Und wie schon erwartet, es fehlten 100 Euro. Abgehoben um 00.21 an dem soundsovielten Geldautomaten an der soundso straße. Nun kommt das fahrlässige meinerseits.Mein Portomonnai & mein Pass waren beide in meiner Jackentasche & mit drin auch mein PIN. Diesen habe ich auf einem Zettel in der Innenseite meines Passes. Nun normalerweise ist der Pass nicht mit der Brieftasche in einer jacke/hosentasche. Aber durch Regen am Abend und eine etwas enge Hose war es dann doch der fall.Rückerstattung?
>Rief dann die Polizei...<
Wie hast Du die Polizei gerufen?
Doch wohl per Telefon.
Und warum konntest Du nicht von dort aus die Karte sperren lassen?

...dass eine Bank von ihrer Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden erst dann frei wird, wenn sie dem Kunden die Verantwortlichkeit für einen Kartenmissbrauch beweisen kann.
Siam1 am 10. August 2009 07:20 Aber in Deinem Fall ging es nicht um ein Kreditkartengeschäft, oder Online-Banking/Pishing >> http://www.serviceseiten50plus.de/themen-fenster/internet-technik/langseite-internet-technik/article/online-banking-jetzt-haftet-bank-fuer-gepluenderte-konten/#news609 sondern um Raub. Insofern müsstest Du beweisen, ob Du die PIN mit Dir geführt hast und infolge der aktenkundigen Anzeige bei der Polizei und anschliessender Geldabhebung ist es eine Milchmädchenrechnung, dass Du die Pin mit der EC Karte mitgeführt hast. Aus Schaden wird man klug und Du kannst froh sein, dass der abgehobene Geldbetrag nicht höher ausgefallen ist.
"Nun konnte ich natürlich die Nummer zum Sperren (116 116) erst zu Hause sperren,denn wie sollte ich auch so ohne weiteres an meine Kontonummer und meine BLZ kommen." Verstehe ich nicht. Die BLZ und die Kontonummer hat man im Kopf. Bzw. die BLZ kann man anhand der Bank ermitteln. Und die Kontonummer kann man sich im Laufe der Jahre einprägen.
Siam1 am 10. August 2009 07:32 Gelingt es dem Karteninhaber insoweit nicht, den Anscheinsbeweis zu widerlegen, haftet er für den eingetretenen Schaden.
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=946
Leitsätze des Gerichts:
Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Karteninhaber die PIN auf der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Missbrauch nach der Lebenserfahrung außer Betracht bleiben.
Das Konto ist ziemlich neu. Vielleicht Anfang April, da konnte ich diese Kontonummer leider noch nicht auswendig, die PIN anscheinend leider auch nicht :/
Siam1 am 10. August 2009 14:05 Das ist zu verstehen. Ich hoffe, Du hast Dich vom dem Schreck erholt. Ich verrate, Dir was, mein Bekannter hat die Nr. immer mit einem Code, fast unsichtbar, auf die Karte geritzt, weil er sie nie merken konnte, war aber auch nicht der Hit.

Normalerweise sind die Banken in so einem Fall äußerst kulant.
onomant am 10. August 2009 02:02
Siam1 am 10. August 2009 07:01 So isses
http://www.bauer-scheuber.de/php/singleNews.php?ID=265
>...Dieses Urteil des Münchener Amtsgerichts sollte jedoch nicht falsch verstanden werden, weder von Banken noch von deren Kunden. Ein sorgloser Umgang mit Kredit- und EC-Karten sei niemals erlaubt...<

autsch. Also daß du die PIN gleich mitgeliefert hast, ist sehr fahrlässig gewesen. Diese 4 Ziffern sollte man schon auswendig können. Nun ist es so, daß du natürlich anzeige erstatten solltest. Und wenn man die Täter noch ermitteln kann, bekommst du dein Geld auch wieder und die Bande bekommt ihre Strafe. Vielleicht hast du auch Glück, weil immer mehr Geldautomaten Videoüberwacht sind. Aber falls die Täter nicht ermittelt werden können, wirst auf das Geld verzichten müssen. Wenn du die PIN nicht rausgerückt hättest, hätte die Bank für den Schaden aufkommen müssen (so meine ich zumindest jüngste Urteile im Kopf zu haben)
Ich denke mal die Story das eine Bande Jugendlicher innerhalb 30 min meinen Pin mathematisch entschlüsselt wird die Bank mir auch nicht abkaufen? ^^ Dann kann ich mein Geld wohl vergessen und nur hoffen das der Anruf bei der Bank wo die Typen das Geld abgehoben haben was bringt, Überwachungsvideos oder so :/
Gritti am 10. August 2009 01:43 Wenn du lügst, wird es nur noch schlimmer.

auf keinen Fall Rückerstattung, kann eher noch Ärger geben, wegen Beihilfe oder Verleitung...
Keine Chance, die Pin hat man im Kopf und nicht im Pass oder Geldbörse.
Also wenn Du den PIN netterweise mit in der geldbörse hattest dann nicht. Wenn Du den Verlust sofort gemeldet hast und die Karten gesperrt waren dann denke ich, sollte das möglich sein.
Ja aber wie gesagt, habe es so schnell wie möglich gesperrt, aber das geld war halt schon etwa 30 min nach dem vorfall abgehoben und da stand ich noch im Regen und hab mit der Bullerei geredet :/
tommi36 am 10. August 2009 01:35 Bullerei ??? Du beleidigst die Leute, die Dir helfen können??? - s.o. überprüfe mal Deine Denke (PS: schade, daß man Dir sowenig gemopst hat)
Die können mir leider nicht helfen. Die haben mich nur von Sperren der Karte abgehalten und meinten dann auch irgentwann noch ganz dreißt ob ich den überhaupt überfallen worden wäre oder einfach nur eine Ausrede suche für ein im Suff verlorenes Portmonnaie.
Gritti am 10. August 2009 01:40 Tommi@, ich würde dir empfehlen, dass du mal "vor deiner eigenen Türe kehrst"
Billy13592 am 10. August 2009 01:48 sehe ich auch so!!...irgendwas scheint ja bei dem (zumindest heute früh) nicht ganz richtig zu laufen!!
tommi36 am 12. August 2009 00:53 ach ja?
Dann wird das nichts mehr denke ich aber frag doch nochmal bei der Bank nach

das bekommst du nur zurück,wenn du nicht sagst,das du die pin in deinem geldbeutel hattest.

4 Stück Jugendliche?? Überprüfe mal Deine Gesinnung
Sorry :)
ingoscheumann am 23. November 2009 14:21 Hallo Tommy Schlaumeier!, sprichst Du Irisch? Möchte Dich mal sehen, wenn Dir das gleiche im Ausland passiert?!
Ja man brauch halt BLZ & Kontonr. Hatte ich nicht im Kopf, bin ein recht frischer Sparkassen Kunde.