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ausgeliehens Handy von O2 gestürzt und kaputt gegangen O2 verlangt Geld dafür?

Frage von handy35de handy35de
  • ausgeliehens Handy von O2 gestürzt und kaputt gegangen O2 verlangt Geld dafür? Ist das handy eigentlich nicht von O2 versichert etc...?
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Antworten (9)

  • 2
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Deine Vertragsbedingungen,die du durch deine Unterschrift akzeptiert hast, werden das sagen.

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    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Da kommt es auf deren Versicherungsbedingungen an. Auf keinen Fall greift eine solche Versicherung ein, wenn sie das Gefühl hat, das Handy wäre vorsätzlich zerstört worden.

    Hast Du keine eigene Privat-Haftpflichtversicherung? Sie würde in so einer Situation für Dich den Schaden bezahlen.

    Kommentar von Klammlosewelt KlammloseweltKlammlosewelt

    Stimmt nicht. "Geliehene Sachen" sind in der Privathaftpflicht in der Regel ausgeschlossen.

    Kommentar von papilein papileinpapilein

    Stimmt so auch nicht, es gibt PHV´s die schadensersatz führ geliehene Sachen übernehmen. Alledings sind die Wertgrenzen für diese Fälle so gering, das es sich in den meisten Fällen nicht lohnt.

    In unserer PHV sind Geliehene Sachen bis 60 € mit abgesichert. Ausgenommen sind, ACHTUNG JETZT KOMMTS: Emfangsgeräte für Internetnutzung.

    Dazu gehören heute fast alle Handy´s

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Wenn Du als (privathaftpflichtversicherte) Person stürzt, was regelmäßig unbeabsichtigt geschueht, und dabei etwas Schaden nimmt, das Du gerade am Körper hattest, so leistet deine private Haftpflichtversicherung für Schadensersatz genau und nur dann, wenn die (fremde) Sache dir gegen ein Entgelt geliehen (eigentumsrechtlich nur zeitweilig zur Verfügung gestellt) war. Hättest Du etwas unentgeltlich, also als pure Gefälligkeit geliehen bekomen, so gibt es gar keine Haftung gegenüber dem Verleiher, er haftet praktisch selbst für Schäden dann an der (seiner) dir geliehenen Sache. Wenn die Leihe gegenüber O2 nun also gegen eine Leihgebühr veranlagt war, so melde den Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung. Hier gibt es inzwischen Profi-Teams, deren Aufgabe vornehmlich es ist herauszufinden, ob der Schaden so wie eingeneldet tatsächlich auch hatte eintreten können. Andernfalls nämlich läge Betrug zum Nacvhteil einer Versicherung vor. Der Versuch wäre zu dieser Straftat hier bereits beendet (die objektive Seite der Straftat also voll erfüllt), wenn der Versicherung die Erklärung zur Schadensanzeige zuging.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Wenn du ein Handy mit Vertrag nimmst, und dieses Handy dann zu reduzierten Preis beziehst, zahlst du es ja mit deinen Raten ab. Bis zur vollständigen Bezahlung ist es Eigentum des Anbieters. Versichern musst du das schon selbst. Sonst zahlst du hinterher für ein kaputtes Handy die Raten wieter.

    Es gibt übrigens auch Schutzhüllen dafür.

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    RatgeberHelden Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Es ist grundsätzlich so, dass ein von Dir an seinem Eigentum Geschädigter Schadenersatz von Dir verlangen darf. Er muss sich oder seine Sachen auch nicht gegen von Dir verursachte Schäden versichern. Du darfst also beruhigt zahlen...

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Ja sicher verlangen die Geld für die Sache welche Du beschädigt hast.

    Wenn du keine für solche Schäden aufkommende Versicherung abgeschlossen hast, kommst du für den von dir verursachten Schaden auf.

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    Antwort von holzklotz123 holzklotz123

    mich würd mal interesieren was das für ein handy war

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Das dürfte doch wohl sch.... egal sein, oder?

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    RatgeberHelden Antwort von crazyrat crazyrat

    Nein, ein Leihgerät ist nicht von dem Hersteller versichert. DU hast entsprechend das Gerät mit Sorgfalt zu behandeln und hast das nicht. Demnach musst Du auch den Schaden zahlen.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Zu Deinen Fragen:

    1.) Ja.

    2.) Nein. Wieso?

    Kommentar von handy35de handy35de

    Hab ja nur gefragt :D

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