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Ausgeliehenes Eigentum wird nicht zurückgegeben.

Frage von Xynio Xynio

Hallo gutefrage.net-Community,

es gibt da etwas was mit seit einiger Zeit wirklich auf dem Herzen liegt und ich langsam nicht mehr weiter weiß. Vor einem halben Jahr haben, meine damalige Freundin und ich, uns getrennt. Für die Zeit nach der Trennung hatte ich ihr ( bitte nicht lachen ) mein Stofftier mitgegeben, weil sie den Bären so sehr mochte, geradezu liebte. Sie versprach mir hoch und heilig ihn mir wiederzugeben. Nun ist ein halbes Jahr vergangen und ich habe ihn natürlich nicht wiederbekommen, ich gutmütiger Narr. Sie hat mich bei allen öffentlichen Netzwerken ( facebook etc.) blockiert und sich auch eine neue Handynummer zugelegt. Auf SMS. Anfragen kommt nur sowas wie " ich bin ja nie Zuhaus" oder "diese Woche nicht".

Wenn es nur irgendein Stofftier wäre, dann wäre es für mich kein Problem, aber ich besitze ihn seit ich geboren wurde und mein ganzen Kindheitserinnerungen hängen daran, eben ein sehr großer emotionaler Wert für mich.

Ich weiß nicht was ich tun soll, zur Polizei gehen? Der Streitwert ist wahrscheinlich zu gering um da irgendetwas zu machen. Mit ihr reden scheint ja auch nicht zu funktionieren...

Vllt. habt ihr ja eine Idee...

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von colt1212 colt1212

    nun, krimskramskrums hat eigentlich schon alles dazu gesagt, es ist und bleibt ne unterschlagung, wie hoch der wert der unterschlagenen sache ist, ist dabei ja egal. und die idee, ihr mit rechtlichen schritten zu drohen, wäre schlussendlich die konsequenz. aber vorher würde ich sie noch versuchen, vor ihrer hasutüre abzupassen, sobald DU zeit dazu hast, mit ihr normal reden und ihr klar machen, das ausleihen eben ausleihen ist und da du eh gerade da bist, du nun dein eigentum wiederhabven willst. denn so ist sie in der zwickmühle: du bist vor ort, sollte sie meine, die polizei rufen zu müssen, kannst du dann gleich vor ort klären, wem der bär gehört...und ich glaube nicht, das sie sich dann die blöße geben will, wenn du ihr das dann klar machst. ist zwar umständlich, aber das wäre es mir an deiner stelle wert.

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    Antwort von krimskramskrums krimskramskrums

    Also Unterschlagung könnte es schon sein, eine Straftat richtet sich nicht nach dem "Streitwert". Mit einer Anzeige hast du deinen Bären aber trotzdem nicht wieder, im Härtefall müsstest du ihn zivilrechtlich einklagen. Hierzu muss auch vorher keine Anzeige gestellt werden.

    Erstell einen Brief, in dem du die Herausgabe deines Eigentums forderst, setz ihr darin eine Rückgabefrist und schreibe, dass du im Falle einer Nichterfüllung rechtliche Schritte einlegen wirst. Dann per Einschreiben mit Rückschein losschicken.

    Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, dann musst du wohl (wenn es dir viel bedeutet) zum Anwalt und klagen.

    Viel Glück ;o)

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    jupp, so würde es wohl das beste sein...

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    Betrachte es als Lehrgeld !

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