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Ausgeliehene Sachen

Frage von Enigmasystem Enigmasystem

Habe einer Freundin mal Sachen im Wert von knapp 100,- ausgeliehn, das ist gut 2 Jahre her. Jetzt wo ich mal nachgefragt habe, bekomme ich nur Ausreden usw zu hören, es artet jetzt sogar in Beleidigungen aus. Kann ich mich in dem Fall an die Polizei wenden, wenn sie mir die Sachen nicht wiedergibt?

Schonmal Danke im Vorraus :)

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Antworten (7)

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    Antwort von 338194 338194

    Ich würde ihr ein Einschreiben mit Rückschein senden, Termin setzen, die Sachen endlich zurückzugeben. Wie alt ist diese "Freundin"? Lebt sie noch bei den Eltern? Oder mit einem Freund zusammen? Oder ist sie vielleicht verheiratet? Eine dieser Möglichkeiten müßte doch zutreffen. Ich würde dann erwähnen, falls nicht, würdest Du die entsprechenden Leute informieren. Das kann ihr nicht angenehm sein. Ob eine e-mail als Beweis gilt, kann ich nicht sagen, müßte eigentlich. Polizei? Ich weiß nicht, kannst ja mal hingehen und Dich beraten lassen.

    Kommentar von Enigmasystem EnigmasystemEnigmasystem

    danke =) lebt halt noch bei ihren eltern, ist 19...

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Hast du Belege, Beweise o.ä.? Wenn nicht, dann vergiss es. Bei der Polizei wird man dich auslachen.

    Kommentar von Enigmasystem EnigmasystemEnigmasystem

    naja ich habe halt mails von ihr in denen sie mir schreibt, dass sie mir meine sachen wiedergeben würde.. bis jetzt hat sich da aber halt nix getan..

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    Antwort von Chwasc Chwasc

    Du sagtest:Du hast sie einer Freundin gegeben...vor 2 Jahren??? und nun Polizei? hä?

    Kommentar von Enigmasystem EnigmasystemEnigmasystem

    ja, weil sie auf mehrere anfragen hin, die sachen halt nicht wiedergibt... und ihr immer neue ausreden einfallen und ich die sachen immer noch nicht wieder habe, darunter sind halt auch einige bücher die nicht mehr gedruckt werden, dh die haben auch so einen hohen wert.. deshalb wollte ich wissen ob ich mich evtl an die polizei wenden kann..

    Kommentar von Chwasc ChwascChwasc

    Also nicht Freundin. Kannst ja mal bei der Polizei nachfragen?! Aber laß das Wort Freundin aus dem Spiel.

    Kommentar von Enigmasystem EnigmasystemEnigmasystem

    oke danke :)

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    Antwort von kittykat77 kittykat77

    Nein, kannst du nicht, oder hast du etwas schriftliches?

    Kommentar von Enigmasystem EnigmasystemEnigmasystem

    leider nicht :( aber ich weiß halt ganz genau, was das für sachen sind.. gut, wenn mir das in dem fall nicht weiterhilft, mist :(

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    Antwort von Guldi Guldi

    wenn du es beweisen kannst, dass du sie verliehen hast und sie sie dir nicht zurückgeben will, dann schon. ansonsten wird es schwer! am besten hat man da zeugen

    Kommentar von Guldi GuldiGuldi

    da geht es um eigentum und besitz! also, wenn du beweisen kannst, dass es deine sachen sind (kassenzettel, zeugen) dann würd ich mal anfragen bei der polizei!

    Kommentar von Enigmasystem EnigmasystemEnigmasystem

    naja wie gesagt ich hab nen haufen mails in denen sie mir selber schreibt ich würde meine sachen wiederbekommen, könnten die als beweis ausreichen? meine sie sagt es ja selber...

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    So ist das mit dem verleihen, irgendwann merkt jeder, dass vieles nicht zurückkommt und dann lässt man es einfach!

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    Antwort von kai71 kai71

    2jahre??????

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