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Ausgeliehene Sachen

gefragt von EnigmasystemEnigmasystem am 10.02.2009 um 19:01 Uhr

Habe einer Freundin mal Sachen im Wert von knapp 100,- ausgeliehn, das ist gut 2 Jahre her. Jetzt wo ich mal nachgefragt habe, bekomme ich nur Ausreden usw zu hören, es artet jetzt sogar in Beleidigungen aus. Kann ich mich in dem Fall an die Polizei wenden, wenn sie mir die Sachen nicht wiedergibt?

Schonmal Danke im Vorraus :)


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Guldi
beantwortet von Guldi am 10. Februar 2009 19:02
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wenn du es beweisen kannst, dass du sie verliehen hast und sie sie dir nicht zurückgeben will, dann schon. ansonsten wird es schwer! am besten hat man da zeugen

Kommentar von 9021edf570f1959729a178f72a951324smallGuldi am 10. Februar 2009 19:07

da geht es um eigentum und besitz! also, wenn du beweisen kannst, dass es deine sachen sind (kassenzettel, zeugen) dann würd ich mal anfragen bei der polizei!

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 10. Februar 2009 19:11

naja wie gesagt ich hab nen haufen mails in denen sie mir selber schreibt ich würde meine sachen wiederbekommen, könnten die als beweis ausreichen? meine sie sagt es ja selber...


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 10. Februar 2009 19:02
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Nein, kannst du nicht, oder hast du etwas schriftliches?

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 10. Februar 2009 19:05

leider nicht :( aber ich weiß halt ganz genau, was das für sachen sind.. gut, wenn mir das in dem fall nicht weiterhilft, mist :(


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 10. Februar 2009 19:02
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Du sagtest:Du hast sie einer Freundin gegeben...vor 2 Jahren??? und nun Polizei? hä?

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 10. Februar 2009 19:05

ja, weil sie auf mehrere anfragen hin, die sachen halt nicht wiedergibt... und ihr immer neue ausreden einfallen und ich die sachen immer noch nicht wieder habe, darunter sind halt auch einige bücher die nicht mehr gedruckt werden, dh die haben auch so einen hohen wert.. deshalb wollte ich wissen ob ich mich evtl an die polizei wenden kann..

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 10. Februar 2009 19:08

Also nicht Freundin. Kannst ja mal bei der Polizei nachfragen?! Aber laß das Wort Freundin aus dem Spiel.

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 10. Februar 2009 19:09

oke danke :)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Februar 2009 19:02
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Hast du Belege, Beweise o.ä.? Wenn nicht, dann vergiss es. Bei der Polizei wird man dich auslachen.

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 10. Februar 2009 19:07

naja ich habe halt mails von ihr in denen sie mir schreibt, dass sie mir meine sachen wiedergeben würde.. bis jetzt hat sich da aber halt nix getan..


anonym
beantwortet von 338194 am 10. Februar 2009 20:40
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Ich würde ihr ein Einschreiben mit Rückschein senden, Termin setzen, die Sachen endlich zurückzugeben. Wie alt ist diese "Freundin"? Lebt sie noch bei den Eltern? Oder mit einem Freund zusammen? Oder ist sie vielleicht verheiratet? Eine dieser Möglichkeiten müßte doch zutreffen. Ich würde dann erwähnen, falls nicht, würdest Du die entsprechenden Leute informieren. Das kann ihr nicht angenehm sein. Ob eine e-mail als Beweis gilt, kann ich nicht sagen, müßte eigentlich. Polizei? Ich weiß nicht, kannst ja mal hingehen und Dich beraten lassen.

Kommentar von 05d45ac59a8b84c999a494e87d11084asmallEnigmasystem am 10. Februar 2009 22:27

danke =) lebt halt noch bei ihren eltern, ist 19...


kai71
beantwortet von kai71 am 10. Februar 2009 19:02
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2jahre??????


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 10. Februar 2009 19:03
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So ist das mit dem verleihen, irgendwann merkt jeder, dass vieles nicht zurückkommt und dann lässt man es einfach!


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