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Ausgeliehene Sache zurückfordern?!

Frage von FEF2011 FEF2011

Hallo,

was macht man, wenn man eine Sache mit dem Hinweis "du kannst sie erstmal behalten, ich brauch sie im Moment sowieso nicht" nach längerer Zeit zurück haben möchte? Diese Person behauptet nun aber, die Sache geschenkt bekommen zu haben und sie will sie nicht mehr rausgeben.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten?

Vielen dank im Voraus!

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von GrinsendesDing GrinsendesDing

    Also erstmal kommt es ja darauf an, ob....

    ... dieser ausgeliehene Gegenstand einen gewissen Wert hat. kannst du es nicht so machen, wie das Speichwort sagt: " Der Klügere gibt nach"? Vielleicht wäre das besser. Erkläre der Person dann, dass du es ihr nicht geschenkt hast, du erwartest, dass sie sich nochmal Gedanken darüber macht und sich wieder mit dir in Verbindung setzt.

    ...du mit dieser Person in engerem Kontakt stehst. Ist dir die Freundschaft wichtig? Dann kannst du vernünftig mit dieser Person reden und vielleicht könnt ihr die damalige Situation vernünftig rekonstruieren. Dann könnt ihr einen Kompromiss eingehen.

    ... du lange keinen Kontakt hattest und dir dieser auch nciht wirklich wichtig ist. Dann verlange, dass du den geliehenen Gegenstand zurückbekommst. Versuche das aber am besten ruhig und lass' dir erstmal die andere meinung erklären. Vielleicht auch mit einer Situationsbeschreibung. Vielleicht irrst ja auch du dich. Soll schon vorgekommen sein.

    Irgendeine Lösung wird sich bestimmt finden =)

    Kommentar von FEF2011 FEF2011

    Wenn dann trifft Punkt 3 zu. Habe es bereits zurück verlangt, wurde aber mit dem Satz "Du hast es mir geschenkt. Ausserdem sind 2 Jahre ne lange Zeit. Natürlich werd ichs behalten!"

    Was nun?

    Kommentar von GrinsendesDing GrinsendesDing

    Um was handelt es sich denn? Also was hast du verliehen?

    Ich würde sagen, dass er/sie sowas ja nciht so behaupten kann und dass du wenigstens eine entsprechende Erklärung haben willst.

    Versuche sonst auch: Ich habe es dir nciht geschenkt. Selbst wenn 2 Jahre ne lange Zeit sind. Jetzt bin ich wieder 2 jahre dran. Dann darfst du wieder ;P

    Nee, quatsch... Ich weiß ja leider gar ncith genau, um was es sich handelt, wie sehr ihr euch da jetzt schon reingesteigert habt, wie du die person darauf angesprochen hast und wie ihr damals auseinandergegangen seid.

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    Antwort von Disruptor Disruptor

    § 985 Herausgabeanspruch Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

    Wenn das nicht hilft (hast du bestimmt schon gemacht), Anwalt zu Rate ziehen. Lohnt sich aber nur bei höherem Streitwert oder die Person gibt die Sache nach dem ersten Brief vom Anwalt zurück.

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