Wasserschaden in gemieteten Räumen. Kommt dafür die Gebäudeversicherung auf?
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PlayaNr1PlayaNr1
schadenregulierung deiner schäden am inventar erfolgte ganz klar durch deine sachinhaltsversicherung=geschäftsversicherung---> ist das gleiche wie hausrat für FIRMEN! dein vermieter soll sich mit seinem wohngebäudeversicherer in verbindung setzen, da diese schäden dann über die wohngebäude=gebäudeversicherung des vermieters reguliert werden! dann schliessen sich deine BETRIEBSHAFTPFLICHT und GEBÄUDEVERSICHERUNG zusammen und regulieren denn schaden, wenn die gebäudeversicherung nicht alleine zahlen will!
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diewildeHildediewildeHilde
Kommt drauf an, ob durch eigenes Verschulden (Wasserhahn nicht zugedreht), oder ob die Rohre defekt sind. Kann man so nicht beantworten.
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moon73moon73
Wenn das Wasser aus den Wänden kam, weil Rohre undicht waren, die sich in den Wänden oder dem Fußboden befinden, dann ist die Versicherung des Vermieters zuständig ..eventuell auch seine Gebäudeversicherung.. aber wenn es ein klassischer Wasserschaden war, wegen einer defekten Waschmaschine oder einer übergelaufenen Badewanne, dann zahlt immer die Hausratversicherung des Verursachers, also des Mieters , in dessen Wohnung der Schaden passiert ist.
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marlyliemarlylie habe grade deine antwort "hier unten" glesen und jetzt bekommst du so oder so "mein DH"... siehe deinen kommentar oben...;-), lg
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marlyliemarlylie lach - durh DH bist du nach "oben" gewandert und dein kommentar bei mir "nach unten" ... es geht hier wirklich putzig zu, manchmal verliert man fast die orientierung... ;-)
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moon73moon73 :) das stimmt, danke für`s DH :), bin aber auch kein richtiger Experte, hab aber mal in einer Versicherungsagentur als Büroleitung gearbeitet.
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marlyliemarlylie nun, du kannst aber auf den richtigen weg leiten, damit maitenie ein stück vorankommt und das ist doch ausschlaggebend, moon73, lg
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marlyliemarlylie
da wird jede versicherung erst mal abklären, wie es zu dem schaden gekommen ist - wessen versicherung dann dafür aufkommen wird - wenn überhaupt... du müsstest geanuers schreiben, damit man einigermaßen eine vernünftige antwort geben kann... lg
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maiteniemaitenie Bin Mieter, gewerblich. Unterwassertischgerät ist defekt und daher Wasseraustritt. Nun soll mir das Gerät gehören, aber es war in der Praxis als ich dort einzog. Meine Haftpflicht hat bereits den Schaden des Inventars üernommen. Meint aber nun für die festen Teile des Gebäudes nicht zuständig zu sein. Bin daher verunsichert!!
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marlyliemarlylie kannst du irgendwie nachweisen, dass das gerät bei der vermietung schon drin war - und nicht von dir eingebaut wurde...
wenn es schon drin war und du es nachweisen kannst, dann wäre meines wissens nach der vermieter mit seinen versicherungen zuständig...
kannst du es nicht nachweisen, dann kann es dir passieren, dass du das problem lösen musst, wobei ich jetzt nicht genau weiß, welche versicherung da bei dir in frage käme, da du ja gewerblicher mierter bist und ich deine versichengen, die du abgeschlossen hast, nicht weiß: bei einen "normalen" mieter wäre da wohl die Haftpflicht zuständig. lg
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moon73moon73 Das ist auch richtig, die Inhaltsversicherung kommt nur für Schäden am Inventar auf. Deine Betriebshaftpflichtversicherung sollte eigntlich für die Schäden aufkommen, die durch dein Verschulden anderen entstanden sind.Kern der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Abdeckung des Betriebsstättenrisikos. Darunter fallen alle Schäden, die durch Personal, Betriebsmittel aber auch Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen. Das heißt soviel du hast den Schaden am Gebäude verursacht, also muß deine Betriebshaftpflicht dafür aufkommen..
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marlyliemarlylie danke moon73, denn ich kenne mich mit versicherungen bei gewerblicher vermietung überhaupt nicht aus und habe gehofft, dass hier jemand um die uhrzeit "unterwegs" ist, der da weiterhelfen kann...wenn es ginge, bekämst du jetzt ein DH von mir... lg
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moon73moon73 Bei der Betriebshaftpflichtversicherung kommt es aber dann auch wirklich drauf an, was man alles mit eingeschlossen hat, das ist noch mal um einiges komplizierter , als eine normale Privathaftpflichtversicherung. Aber mal angenommen das Gerät gehörte dem Inhaber des Betriebes und dieses Gerät verursacht durch einen Mangel eben eine Wasserschaden am Gebäude des Betriebes, dann sollte doch meiner Meinung nach die Betriebshaftpflicht dafür aufkommen. Für das geschädigte Mobiliar ist die Inventarversicherung zuständig. Aber dann noch ein wichtige Zusatz, die Betriebshaftpflichtversicherung springt ja auch nur dann ein, wenn ein Dritter einen Schadenersatzanspruch geltend macht. Wenn das vorliegt, dann kann der Schaden bei der Betriebshaftpflichtversicherung eingereicht werden. Vorher zahlt diese Versicherung nicht, sondern eben nur die Inventarversicherung.
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maiteniemaitenie Hätte Deine Antwort gerne als Beste ausgezeichnetr, aber geht hier nicht!!
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maiteniemaitenie
Erstmal allen einen lieben Dank für die Mithilfe. Meine Situation ist wirklich verzwickt ums mal nett auszudrücken.
Hier mal die ganze Geschichte: Der Vermieter wollte einen Mieter(nenne ihn in Folge Firma) nicht vorzeitig aus seinem 10 Jahres Mietvertrag rauslassen. Also Vermieter bestand darauf, dass die Firma bis zum Ende, offen waren noch 3,5 Jahre, die Miete zahlt. Die Firma teilte ihre Räumlichkeiten in 4 seperate Einheiten auf. Alle wurden dann untervermietet über die Firma. Etwa ein Jahr später fanden die Rechtsanwälte Vertragsfehler und so kam die Firma doch noch aus dem 10 Jahresvertrag raus. Die Firma sorgte aber dafür, dass wir weiter Mieter bleiben konnten und ließ für uns 4 Mieter einen neuen Veertrag aufsetzen, den wir dann unterzeichnet haben. Das Untertischgerät war zu Beginn meines Einzuges da. Inzwischen habe ich natürlich die Firma angerufen und sie kann sich nicht erinnern das Gerät gekauft zu haben. Der Vermieter behauptet nun, dass er das Gerät nie hat einbauen lassen und keine Küche an mich vermietet hat. Nur die Küche, ein ca. 4 qm großer abgeschlossener Raum, wenn auch klein mit Spüle incl Wasseranschluß ist ja schließlich vorhanden. HEUTE BEKAM ICH VON SEINER hAUSVERWALTUNG EIN sCHREIBEN; DASS ICH DEN sCHADEN MEINER hAFTPFLICHTVERSICHERUNG MELDEN MUSS. Der Zuständige meiner Haftpflicht meint aber, dass man laut Gesetz als Vermieter immer verpflichtet ist Warmwasser zu Verfügung zu stellen. Das Untertischgerät ist meine einzige Warmwasserquelle. Es gibt natürlich zahlreiche Zeugen, die bestätigen können, dass das Untertischgerät vorhanden war. Was meint ihr?? Bin im Moment für jeden Tipp dankbar, denn dieser Vermieter nutz jede Gelegenheit und leitet ein riesen Fleischbetrieb in Deutschland, so spielt Geld keine Rolle für ihn. Für mich aber bedeutet es die Existenz. LG
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PlayaNr1PlayaNr1 also wenn deine betriebshaftpflicht sagt, du kannst nichts für schäden dafür, dann wehrt die auch sämtliche ansprüche ab! somit würde dich diese auch notfalls vor gericht verteidigen, somit bräuchtest du auch keine eigene rechtsschutzversicherung!
zu klären ist aber das eigentum des teils und vor allem wer es eingebaut hat und welche firma....diese ist dann auch für den schaden eventuell haftbar zu machen wenn nicht sauber gearbeitet wurde oder fehler unterlaufen sind...die zeugen solltest du schriftlich schon mal fixieren! ansonsten gehst zum anwalt lässt ein schreiben aufsetzen und deine versicherung klärt den rest! wenn du einen ansprechpartner bei der versicherung hast, dann soll er sich auch um die angelegenheit kümmern!
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maiteniemaitenie
Erstmal allen einen lieben Dank für die Mithilfe. Meine Situation ist wirklich verzwickt ums mal nett auszudrücken.
Hier mal die ganze Geschichte: Der Vermieter wollte einen Mieter(nenne ihn in Folge Firma) nicht vorzeitig aus seinem 10 Jahres Mietvertrag rauslassen. Also Vermieter bestand darauf, dass die Firma bis zum Ende, offen waren noch 3,5 Jahre, die Miete zahlt. Die Firma teilte ihre Räumlichkeiten in 4 seperate Einheiten auf. Alle wurden dann untervermietet über die Firma. Etwa ein Jahr später fanden die Rechtsanwälte Vertragsfehler und so kam die Firma doch noch aus dem 10 Jahresvertrag raus. Die Firma sorgte aber dafür, dass wir weiter Mieter bleiben konnten und ließ für uns 4 Mieter einen neuen Veertrag aufsetzen, den wir dann unterzeichnet haben. Das Untertischgerät war zu Beginn meines Einzuges da. Inzwischen habe ich natürlich die Firma angerufen und sie kann sich nicht erinnern das Gerät gekauft zu haben. Der Vermieter behauptet nun, dass er das Gerät nie hat einbauen lassen und keine Küche an mich vermietet hat. Nur die Küche, ein ca. 4 qm großer abgeschlossener Raum, wenn auch klein mit Spüle incl Wasseranschluß ist ja schließlich vorhanden. HEUTE BEKAM ICH VON SEINER hAUSVERWALTUNG EIN sCHREIBEN; DASS ICH DEN sCHADEN MEINER hAFTPFLICHTVERSICHERUNG MELDEN MUSS. Der Zuständige meiner Haftpflicht meint aber, dass man laut Gesetz als Vermieter immer verpflichtet ist Warmwasser zu Verfügung zu stellen. Das Untertischgerät ist meine einzige Warmwasserquelle. Es gibt natürlich zahlreiche Zeugen, die bestätigen können, dass das Untertischgerät vorhanden war. Was meint ihr?? Bin im Moment für jeden Tipp dankbar, denn dieser Vermieter nutz jede Gelegenheit und leitet ein riesen Fleischbetrieb in Deutschland, so spielt Geld keine Rolle für ihn. Für mich aber bedeutet es die Existenz. LG
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PeterSchmitt2PeterSchmitt2
Den Wasserschaden selbst reguliert, wenn ein Rohr z.b. undicht ist die Gebäudeversicherung. Das Inventar wiederrum ist durch die Hausratsversicherung abgedeckt.
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ClintLeonPowersClintLeonPowers
Hoffentlich hast du eine Hausratversicherung. Sonst wird es sehr teuer.
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AdelanteAdelante
Hausrad oder Gewerbehaftpflicht kommt dafür vorerst in Frage. Schildere mal bitte die Umstände etwas genauer, dann kann das noch differenziert werden.
Ja, die Geschäftsinhaltsversicherung (privat der Hausratversicherung ähnlich) hat den Schaden komplikationslos übernommen. Der große Schaden Böden und Wände sowie wochenlange Nichtnutzbarkeit der Räume ist offen!!
nicht nutzbarkeit der räume, dafür hättest eine betriebsunterbrechungsversicherung mitabschliessen sollen, jedenfalls hätte mich dich da beraten sollen!!! diese hätte auch in der geschäftsversicherugn mitversichert werden können!
der rest geht dann über die wohngebäude des vermieters und eventuelle über deine betriebshaftpflicht/bzw. die betriebshaftpflicht des betriebs die das gerät installiert hat.