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Ausgehzeitverlängerung

gefragt von chris88 am 27.07.2007 um 12:55 Uhr

Wer kennt einen Link in dem ein Formular ist, welches die Ausgehzeiten für 16 jährige regelt?


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Reply


casualuser
beantwortet von casualuser am 27. Juli 2007 13:21
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Ich glaube, du meinst ein Formular, mit welchem Eltern einmalig die Erziehungsbeauftragung erteilen können.

Dies ist eine Absicherung für Jugendliche, wenn eine Veranstaltung über die durch das Jugendschutzgesetz geregelte Zeit hinaus dauert, die Eltern aber mit dem Besuch einverstanden sind.
Der Erziehungsbeauftragte muss natürlich volljährig sein und die Eltern müssen das Vertrauen haben, dass er/sie den Erziehungsauftrag ernst nimmt.
Das Ganze funktioniert zwar auch ohne Formular, dieses kann aber im Vorfeld eine Menge Ärger ersparen.
Hier ein Link: http://www.autokinos-deutschland.de/programm/Erziehungsbeauftragung.pdf


SalvaMea
beantwortet von SalvaMea am 27. Juli 2007 13:00
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Das Jugendschutzgesetz:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html (ganzen Link kopieren)
Das ist aber keine "Erlaubnis", sondern ein "Verbot" - wenn die Eltern nicht mitspielen, kann man das wohl nicht einklagen ;)


anonym
beantwortet von zinzito am 27. Juli 2007 13:19
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du musst dich beim jeweiligen veranstalter (disko oder ähnliches) melden. dann bekommst du so ein formular. aber du darfst dich nur in dem aufhalten für das du die erlaubnis hast. hin und rückweg werden dadurch auch geregelt aber rumstreunen oder in der stadt sitzen ist dadurch nicht erlaubt. desweiteren muss ein erwachsener mit vollmacht der eltern dabei sein und die die ganze zeit begleiten.


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