Hallo,
ich mache demnächst Urlaub mit meinen Eltern und einer Freundin in Österreich.
Natürlich wollen meine Freundin und ich abends lange weggehen (Diskotheken...), aber die Regelungen in Österreich hab ich bisher nicht so absolut verstanden.
Wir machen Urlaub in Kärnten und zu dieser Zeit bin ich 17 und sie ist 19. Im internet findet man:
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei Veranstaltungen von sechs bis 22 Uhr erlaubt, in Gaststätten jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten, bei Veranstaltungen und in Lokalen von sechs bis 24 Uhr erlaubt, sowie vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von sechs bis zwei Uhr in den Nächten vor Sonn- und Feiertagen
Das besagt ja, dass ich mit meiner Freundin als Aufsichtsperson unbegrenzut wergbleiben darf.
Aber was für einen Wisch braucht man, dass meine Freundin als Aufsichtsperson agieren darf und wie wird das in österreichischen Diksotheken/Clubs gehalten?
Klärt mich auf :)
Lg
Bei uns hier wirddas richtig heftig kontrolliert.. Brauchen wir einen Wisch oder reicht es zu sagen ,,Sie ist meine Aufsichtsperson"?
Ne, das reicht, wenn Ihr das sagt und sie einen Ausweis mit hat (zB Führerschein), der eben belegt, dass sie schon 19 ist!