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Ausgehzeiten... in Österreich

Frage von Andora5 Andora5

Hallo,

ich mache demnächst Urlaub mit meinen Eltern und einer Freundin in Österreich.

Natürlich wollen meine Freundin und ich abends lange weggehen (Diskotheken...), aber die Regelungen in Österreich hab ich bisher nicht so absolut verstanden.

Wir machen Urlaub in Kärnten und zu dieser Zeit bin ich 17 und sie ist 19. Im internet findet man:

bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei Veranstaltungen von sechs bis 22 Uhr erlaubt, in Gaststätten jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson

vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten, bei Veranstaltungen und in Lokalen von sechs bis 24 Uhr erlaubt, sowie vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von sechs bis zwei Uhr in den Nächten vor Sonn- und Feiertagen

Das besagt ja, dass ich mit meiner Freundin als Aufsichtsperson unbegrenzut wergbleiben darf.

Aber was für einen Wisch braucht man, dass meine Freundin als Aufsichtsperson agieren darf und wie wird das in österreichischen Diksotheken/Clubs gehalten?

Klärt mich auf :)

Lg

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Antworten (3)

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    Antwort von marion32 marion32

    mach dir über diese sachen bitte keinen kopf!!geht einfach feiern,wenn was sein sollte,ist ja deine freundin mitdabei! und kärnten ist sowieso ein tolles land-auch die leute sind super lieb!!wirst sehen,da wird dir keiner sagen,du mußt nach haus gehn!!wünsch dir einen schönen urlaub!und nochmal-mach dir keinen kopf über diese "vorschrift"!

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    Antwort von Tippse Tippse

    Mach Dir keinen Kopf, mit 19 Jahren ist Deine Freundin als Aufsichtsperson zugelassen! Ausserdem wird das bei uns nicht sooo streng kontrolliert! grins Viel Spass!

    Kommentar von Andora5 Andora5

    Bei uns hier wirddas richtig heftig kontrolliert.. Brauchen wir einen Wisch oder reicht es zu sagen ,,Sie ist meine Aufsichtsperson"?

    Kommentar von Tippse TippseTippse

    Ne, das reicht, wenn Ihr das sagt und sie einen Ausweis mit hat (zB Führerschein), der eben belegt, dass sie schon 19 ist!

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    Antwort von Andora5 Andora5

    Irgwie hat gutefrage.net einen Teild er Regelung gelöscht:

    bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei Veranstaltungen von sechs bis 22 Uhr erlaubt, in Gaststätten jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson

    vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten, bei Veranstaltungen und in Lokalen von sechs bis 24 Uhr erlaubt, sowie vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von sechs bis zwei Uhr in den Nächten vor Sonn- und Feiertagen

    in Begleitung einer Aufsichtsperson bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis ein Uhr, nach dem 14. Lebensjahr ohne zeitliche Beschränkung

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