Also es ist so. Ich (15) will morgen mit meinen Eltern und einer Freundin von mir (15) auf den Faschingsball gehen. Ich weis dass ich mit meinen Eltern rein darf, aber dürfen die meine Freundin mitnehmem? Muss ihre Mutter da irgendwas ausfüllen? Und was muss sie da reinschreiben?
Antworten (6)
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fritzhundfritzhund
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MerzherianMerzherian
Ich finde die Frage toll. Die Mutter des Mädchens kann vorsorglich was ausfüllen, muß sie aber nicht unbedingt. Im Extremfall könnten deine Eltern aufgefordert werden, beim Veranstelter schriftlich zu bestätigen, daß sie die Aufsichtspflicht für deine Freundin übernehmen. Kommt aber eher selten vor. Viel Spaß morgen Abend :-))
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TrockeneisTrockeneis
Ihr könnt sie doch einfach als deine Schwester ausgeben, wenn ihr reingeht...ich denke nicht, das die eure Ausweise auf Namen kontrollieren!
Musst ja nicht unbedingt in DEM Moment mit ihr knutschen! ;-)
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marlyliemarlylie
die mutter deiner freundin braucht nichts auszufüllen, da deine eltern erwachsen sind - "aufsichtsfähig" - ihr könnt ganz beruhigt mit deinen eltern auf den ball gehen... lg
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maddin27011995maddin27011995 Okay. Ich war nur verwirrt weil es diese ganzen Formulare mit Aufsichtspflicht übertragen und so gibt aber da steht ja immer nur für Jugendliche ab 16 drauf und so
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peppel2009peppel2009
Da Deine Eltern dabei sind und über 18 sind darf deine freundin mit gehen.
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maddin27011995maddin27011995 Brauchen wir da was von ihrer Mutter?
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peppel2009peppel2009 nein braucht ihr nicht, deine eltern sind alt genug um mit euch zwei mäusen rausgehen zukönnen. ist gesetzlich erlaubt!!
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_(Deutschland) Demnach darf sie nicht !!