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Ausgangsleistung Umsatzsteuer nach §12 UStG bei Verkauf von Rechten an Musikstück?

Frage von TzumL TzumL

Hallo, hatte eine Prüfungsaufgabe (Unternehmensbesteuerung/ Teil USt), bei der es um folgenden Sachverhalt ging: Auszug: Ein selbstständiger Musiker verkauft seinen selbstkomponierten Song an einen Produzenten (Firma XY). Meine Lösung: Aus Sicht des Musikers ist es eine Ausgangsleistung, steuerbar und steuerplichtiger Umsatz, der mit einem Steuersatz von ?? anzusetzen ist? Das ist jetz meine Frage? Nach §12 II 7c unterliegt der Umsatz einem ermäßigten Steuersatz von 7%, wenn es sich um eine Übertragung von Rechten handelt. Ich habe aber in der Klausur gechrieben, dass es sich um einen ermäßigten Steuersatz von 7% handelt nach §12 II 1.Anlage 2 Nr.49d (Lieferung von Noten). Das ist aber sicher falsch, oder? Mir ist der §12 II 7c erst ein paar Tage später in den Kopf geschossen.. Wer weiß hierbei Bescheid? Vielen Dank

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Antworten (1)

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Ohne jetzt den § 12 zu wälzen.... ich glaube kaum, dass es die Intention des Musikers ist, Noten zu liefern. Vielmehr stellen die Noten (= die schwarzen Flecke auf dem Papier) lediglich das Medium dar, mittels dessen der Musiker das Ergebnis seiner schöpferischen Gabe verwertet.
    .
    Deshalb sehe ich hier keine Lieferung von Noten. Die hätte der Musikalienhändler. Aber doch nicht der Künstler.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Das sehe ich auch so - DH.

    Kommentar von TzumL TzumLTzumL

    Klingt plausibel. Ich hoffe, ich kriege wenigstens einen 1/2 Pkt. wegen dem ermäßigten Steuersatz ;-)

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