1

Ausgangs- und Eingangsdatum Kündigung Arbeitsvertrag

Frage von Batumbo2 Batumbo2

Wenn ich einen Monat Kündigungsfrist zum Monatsende habe, meine Kündigung morgen per Einschreiben-Rückschein an der Arbeitgeber rausgeht (30.06.), also sie erst am 01.07. beim Arbeitgeber eingeht, komme ich dann noch per Ende Juli fristgerecht aus dem Vertrag heraus? (Heute kann ich noch nicht kündigen, da ich den neuen Arbeitsvertrag noch nicht habe :-o)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 2
    Antwort von Vagant Vagant

    Ich meine du mußt die Kündigung am letzten des Monats abgeben, damit du zum Monatsende kündigen kannst. Wenn du sicher gehen willst dann gib morgen deine Kündigung persönlich unter Zeugen in der Personalabteilung ab, oder laß dir den Empfang der Kündigung quittieren.

    Kommentar von Batumbo2 Batumbo2

    Klasse, mein Arbeitgeber hat seine Firmenzentrale 660km von mir entfernt...

    Kommentar von Vagant VagantVagant

    Dann bleibt dir nur ein Express Service, kündigen mußt du in diesem Monat sonst verschiebt es sich.

  • 1
    Antwort von Panikattacke Panikattacke

    Nein,die Kündigung muss dann morgen beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen!Bring sie in dem Fall am besten persönlich vorbei!

  • 0
    Antwort von Lequoia Lequoia

    Nein, die kündigung würde erst zum 2. des folgemonats wirksam, also dann erst dem 15.7. mein ich, weil die kündigungsfristen Meist mitte oder ende des monats sind.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''die kündigung würde erst zum 2. des folgemonats wirksam, also dann erst dem 15.7. mein ich''

    Nö, die Kündigungsfrist beträgt ja ''einen Monat Kündigungsfrist zum Monatsende''. Die würde in dem Fall erst zu (Monats-)Ende August wirksam.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.