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Ausgangs- und Eingangsdatum Kündigung Arbeitsvertrag

gefragt von Batumbo2 am 29.06.2009 um 19:37 Uhr

Wenn ich einen Monat Kündigungsfrist zum Monatsende habe, meine Kündigung morgen per Einschreiben-Rückschein an der Arbeitgeber rausgeht (30.06.), also sie erst am 01.07. beim Arbeitgeber eingeht, komme ich dann noch per Ende Juli fristgerecht aus dem Vertrag heraus? (Heute kann ich noch nicht kündigen, da ich den neuen Arbeitsvertrag noch nicht habe :-o)

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Arbeitsrecht x 2.167

anonym
beantwortet von Vagant am 29. Juni 2009 19:40
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Ich meine du mußt die Kündigung am letzten des Monats abgeben, damit du zum Monatsende kündigen kannst. Wenn du sicher gehen willst dann gib morgen deine Kündigung persönlich unter Zeugen in der Personalabteilung ab, oder laß dir den Empfang der Kündigung quittieren.

Kommentar von Batumbo2 am 29. Juni 2009 19:43

Klasse, mein Arbeitgeber hat seine Firmenzentrale 660km von mir entfernt...

Kommentar von Vagant am 29. Juni 2009 21:36

Dann bleibt dir nur ein Express Service, kündigen mußt du in diesem Monat sonst verschiebt es sich.


Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 29. Juni 2009 19:42
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Nein,die Kündigung muss dann morgen beim Arbeitgeber auf dem Tisch liegen!Bring sie in dem Fall am besten persönlich vorbei!


anonym
beantwortet von Lequoia am 29. Juni 2009 19:40
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Nein, die kündigung würde erst zum 2. des folgemonats wirksam, also dann erst dem 15.7. mein ich, weil die kündigungsfristen Meist mitte oder ende des monats sind.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. Juni 2009 19:46

''die kündigung würde erst zum 2. des folgemonats wirksam, also dann erst dem 15.7. mein ich''

Nö, die Kündigungsfrist beträgt ja ''einen Monat Kündigungsfrist zum Monatsende''. Die würde in dem Fall erst zu (Monats-)Ende August wirksam.


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