Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, aber meine Erfahrung hat gezeigt, dass das Recht der beiden Länder in grundlegenden Dingen ziemlich identisch ist. Daher:
Bis 18 ist man zwar beschränkt geschäftsfähig, aber nicht vertretungsberechtigt. Das ist man in vielen Bereichen nicht einmal mit 18, sondern es wird mehr Lebenserfahrung gefordert. Und das ist auch ganz gut so.
Liebe Fragestellerin, auch auf die Gefahr, dass du wieder in Großbuchstabenm schreist (und Großbuchstaben gelten als schreien, ob du das nun wahrhaben willst oder nicht - es ist ein Zeichen für Reife, unabänderliche Dinge einfach mal hinzunehmen), den Fall selbst können wir hier nicht lösen, aber was auch immer der Gefangene getan oder nicht getan hat (U-Haft kann es nicht mehr sein, denn in der gibt es keinen Ausgang), eine Siebzehnjährige sollte sich nicht damit belasten. Nichts dagegen, wenn sie zu ihrem Feund steht und ihn sehen will. Aber es gibt Dinge, dafür sind andere Leute da.
Sehr viel. Lies mal zwischen den Zeilen und ziehe 10 bis 15 Jahre dazu.......
meine frage hat nichts mit dem zu tun
Naja, den genaue Wortlaut nicht, da muss ich Dir recht geben, ok. Zwischen den Zeilen jedoch tun sich da dann doch Sachen auf, die Menschen mit ein bischen Lebenserfahrung eiskalte Gänsehaut verursacht.
Aber ok, Du willst darüber nicht in dieser epischen Breite reden, lassen wir das - gute Nacht und viel Glück.....