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ausgang vom gefängnis

Frage von sanela16 sanela16

der freund einer freundin sitzt in haft jetzt hat er erlaubnis für einen ausgang bekommen

aber sie ist erst 17j hat aber eine eigene wohnung usw darf sie die ausgangs bestätigung unterschreiben

auf dem formular steht nämlich kein geb datum

(österreich)

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Antworten (9)

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    Antwort von williwu williwu

    Ich weiß nicht, wie das in Österreich ist, aber meine Erfahrung hat gezeigt, dass das Recht der beiden Länder in grundlegenden Dingen ziemlich identisch ist. Daher:

    Bis 18 ist man zwar beschränkt geschäftsfähig, aber nicht vertretungsberechtigt. Das ist man in vielen Bereichen nicht einmal mit 18, sondern es wird mehr Lebenserfahrung gefordert. Und das ist auch ganz gut so.

    Liebe Fragestellerin, auch auf die Gefahr, dass du wieder in Großbuchstabenm schreist (und Großbuchstaben gelten als schreien, ob du das nun wahrhaben willst oder nicht - es ist ein Zeichen für Reife, unabänderliche Dinge einfach mal hinzunehmen), den Fall selbst können wir hier nicht lösen, aber was auch immer der Gefangene getan oder nicht getan hat (U-Haft kann es nicht mehr sein, denn in der gibt es keinen Ausgang), eine Siebzehnjährige sollte sich nicht damit belasten. Nichts dagegen, wenn sie zu ihrem Feund steht und ihn sehen will. Aber es gibt Dinge, dafür sind andere Leute da.

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    Antwort von sanela16 sanela16

    hat das was mit der frage zu tun?? ...............neeeeeeeeeeein

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Sehr viel. Lies mal zwischen den Zeilen und ziehe 10 bis 15 Jahre dazu.......

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    meine frage hat nichts mit dem zu tun

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Naja, den genaue Wortlaut nicht, da muss ich Dir recht geben, ok. Zwischen den Zeilen jedoch tun sich da dann doch Sachen auf, die Menschen mit ein bischen Lebenserfahrung eiskalte Gänsehaut verursacht.

    Aber ok, Du willst darüber nicht in dieser epischen Breite reden, lassen wir das - gute Nacht und viel Glück.....

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    Antwort von jueschi jueschi

    im übrigen was sind denn das für leute sodom und gomorra? 17 jährige hat knasti als freund? gehts euch ncoh gut?

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    Antwort von Betty24 Betty24

    gw nachträglich zum 17.

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    Antwort von jumba jumba

    stein werfe

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    Antwort von tanni67 tanni67

    Die Gesetze sagen, dass Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig sind. Der Begriff der Teilgeschäftsfähigkeit bedeutet, der Minderjährige ist insoweit für einen bestimmten Lebensbereich als voll geschäftsfähig anzusehen. Im Bereich des Sozialrechtes sind Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr handlungsfähig. Es kann also durchaus möglich sein, dass Deine Freundin, zumal Lebensgefährtin des 'Knackis' die Ausgangsbestätigung unterschreiben darf. Notfalls kann sie sich bei ihren Eltern absichern. Da es sich hierbei aber nicht um ein 'Geschäft' handelt, sondern sie lediglich 'Zeugin' ist, sehe ich hierfür keine Veranlassung.

    Und noch ein Wort zu den Moralisten unter der vorangegamgenen Beantwortern:

    Wer frei von Schuld sei, werfe den ersten Stein!

    Wer die Situation dieses Paares nicht näher kennt, kann sich schon gar kein Urteil erlauben!

    Ich jedenfalls habe höchsten Respekt vor einer jungen Frau, die auch in einer solch schweren Lebenssituation zu ihrem Partner steht!!!

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    Antwort von fastlink fastlink

    Oh mein Gott, wie wärs sie schießt den in den Wind? Wie soll man was aufbauen, wenn das schon so anfängt dass einer im Knast sitzt? Was kommt dann noch alles? Machen die 2 nach der Entlassung eine eigene Gang auf statt einer Familie?

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    ERSTENS HABEN DIE BEIDEN EINEN SOHN UND 2 IST NOCH NICHTMAL SICHER DAS ER ETWAS MIT DER SACHE ZUTUN HAT

    Kommentar von xxfr3ch3sxx xxfr3ch3sxxxxfr3ch3sxx

    na umsonst sitz er ja nicht im knast man wie naiv man sein kann

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    also wenn man(N) in uhaft ist heisst das noch nicht dass er schuldig ist!!???

    denken dann reden bzw schreiben

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Es gibt kein Ausgang in der U-Haft. Uhaft wird aufgrund Verdunklungsgefahr oder Fluchtgefahr durchgeführt. Was für einen Sinn hätte das bitte, wenn man Verdunklung oder Flucht verhindern möchte, dem dann Hafturlaub zu geben?

    Keine, eben.

    Darum ist der nicht in U-Haft, wenn der Hafturlaub bekommt ist das ein verurteilter Straftäter - und damit alles andere als Unschuldig - auch wenn er das behauptet.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Och gottchen, ja doch, der ist sicherlich völlig unschuldig, wenn er das sagt..... Ausgang bekommt man nach einer Verurteilung. Das bedeutet, ein Gericht hat ihn dort reingeschickt. Das tun die seltenst ohne Grund oder wenn sie Zweifel haben. Die Chancen stehen somit mind. 3-Stellig zun fast null, dass der nix mit egal was zu tun hatte.

    Zudem kommt kaum einer beim ersten Auffälligwerden in den Knast, das kommt zumeist erst nach einer gewissen Karriere, so unschuldig ist der sicherlich kaum.

    Alla, die hat auch noch einen Sohn von dem, sie sollte an die Zukunft genau dieses Jungen denken, welches Beispiel ein solcher Erzeuger dem Jungen sein kann.

    Sie hat einen Sohn und er hockt im Knast? Er hat seine Familie, sein Kind verraten durch seine "Gesetzestreue"?

    Darum mein Rat, in den Wind schießen. Das wird die nicht machen, klar. Irgendwie sind Frauen hierbei extrem vertrauenssehlig. Das wär mal eine Frage wert, warum das so ist und die Unschuldsbeteuerungen trotz eindeutiger Lage immer noch glauben, anstatt mal klar und ein Stück weit auch gefühllos darüber nachzudenken, was die Zukunft bringen könnte bei diesen Vorraussetzungen.

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    Antwort von jueschi jueschi

    besser nciht, sonst wird ihm ja gleich wieder eine straftat unterstellt

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    wiso?

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    Antwort von Niysa93 Niysa93

    Damit eine Unterschrift rechtsgültig ist, sollte man 18 Jahre alt sein.

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    ABER AUF DEM FORMULAR STEHT KEIN GEB DATUM UND DIE BEIDEN WOHNEN JA ZUSAMMEN???

    Kommentar von Niysa93 Niysa93Niysa93

    Kein Grund mich anzuschreien.

    Eine 17jährige ist nunma kein gesetzlicher Vertreter, basta. Und außerdem hast du geschrieben das die Freundin ne eigene Wohnung hat - nicht das die beiden zusammen wohnen, dazu müsste die freundin wohl auch im Knast sitzen, oder?

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    du bist sicher ein man oder eine blondine

    1hab ich dich nicht angeschrien 2 die beiden haben eine gemeinsame wohnung besser?

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Entschuldige bitte, Großbuchstaben gelten im Netz als Schreien, das hat weder was mit Mann noch mit Blond zu tun. Demnach hast Du geschrien.

    Kommentar von sanela16 sanela16sanela16

    ich schreie nie ausser bei bestiimmten anläsen ^^

    Kommentar von Niysa93 Niysa93Niysa93

    Bin weder männlich noch blond. Wenn dir meine Antworten nicht passen, dann ignoriere sie bitte. Und wie fastlink schon schrieb, Großbuchstaben gelten im Internet als Schreien...

    Ich bleibe allerdings bei meiner Aussage: Eine 17jährige ist weder ein gesetzlicher Verteter, auch sind sie nicht verheiratet - also darf sie nicht unterschreiben, egal ob da das Geburtsdatum drauf steht oder net - wird eh alles nachgeprüft! Ende der Aussage - für deine Unhöflichkeit bekommst du von mir keine weitere Antwort.

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