gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ausgaben ohne Umsatzsteuer in Umsatzsteuervoranmeldung eintragen?

gefragt von Artikulus am 01.10.2009 um 1:36 Uhr

Im Feld 66 trage ich die abziehbaren Vorsteuerbeträge ein. Muss ich Ausgaben in Non-EU-Staaten (also ohne Umsatzsteuer) trotzdem irgendwo angeben?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

finanzen x 23.667 steuern x 2.923

collo
beantwortet von collo am 1. Oktober 2009 01:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, es werden ja keine Ausgaben in die UStVA eingetragen, sondern nur in Zeile 66 die abziehbare Vorsteuern. Ausgaben ohne VorSt interessieren an dieser Stelle nicht

Kommentar von Artikulus am 1. Oktober 2009 01:57

Vielen Dank.


niaweger
beantwortet von niaweger am 1. Oktober 2009 02:10
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung - das brauchst du für deine Gewinnermittlung!


anonym
beantwortet von u7777 am 2. Oktober 2009 09:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sonstige Leistungen von Non-EU-Staaten unterliegen gem. §13b der Umsatzbesteuerung und sind unter KZ 52 und 53 einzutragen. Bei Lieferungen aus Drittstaaten wird Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, die in der KZ 62 einzutragen ist. Die vorhergehenden Aussagen betreffen nur Kosten, wie z.B. Versicherungen, Steuern, Zinsen, etc.. Diese sind nicht in der UStVA anzugeben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.