Hallo, ich bin Studentin mache gerade meine 1. Steuererklährung, da ich letztes Jahr gearbeitet habe. Mein Einkommen liegt noch im steuerbefreiten Bereich. Nun habe ich aber in mehreren Berichten gelesen, dass es schlau ist, seine Studienausgaben als Werbungskosten (und nicht wie es seit 2004 geregelt ist als Sonderausgaben) anzugeben. Damit hätte man evtl den Vorteil, durch jetzt noch laufende Gerichtsverfahren, später steuerliche Vorteile zu erlangen, sollte es zu dementsprechenden Urteilen kommen. Macht das Sinn? Die Arbeit müsste ich mir eigentlich nicht machen, da ich, wie erwähnt, nichts absetzen muss, da ich nicht über´m Limit bin... Gruß, Soona
2
Ausgaben fürs Studium in der Steuererklärungs als Werbungskosten absetzen?
Frage von
samiraca
Antworten (1)
-
0Antwort von
Londonpanda Da Du nicht im zu versteuerbareb Bereich bist würde ich auch keine Steuererklärung machen. Das ist doch viel zu viel Aufwand für etwas was gar nicht feststeht.
Diese Frage
Diese Frage teilen