Hallo,
wenn ich im Dezember 2010 das Abo für eine Fachzeitschrift für 2011 bezahlen musste, muss ich die Kosten dann in der Steuererklärung 2010, also für das Jahr, in dem ich die Rechnung erhalten und den Betrag bezahlt habe, angeben, oder erst in der Steuererklärung 2011, also dem Jahr, für das das bezahlte Abo dann gültig ist? Mache mir eben Gedanken, ob dann in der Erklärung für 2011 womöglich der Beleg nicht anerkannt wird, weil das Rechnungsdatum von 2010 ist.
Danke!