1

Ausgaben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Kleinunternehmer angeben?

Frage von Cody06 Cody06

Hallo,

ich würde gerne Verschiedenes zur EÜR wissen:

  1. Soweit ich das richtig verstanden habe, muss ich auch als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer bei der EÜR meine Ausgaben angeben. Doch wozu? Letztlich interessiert das Finanzamt doch nur der Umsatz und nicht der Gewinn...

  2. Ich bin seit September angemeldet. Spielt das eine Rolle?

  3. Muss ich die von mir geschriebenen Rechnungen als Anlage beifügen?

Vielen Dank, mir hift jede Info weiter!

cody 06

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Zuclos Zuclos

    Hallo, zu 1. Das Finanzamt interessiert sich bzgl. Einkommenssteuer nur für den Gewinn! Und dieser ergibt sich aus Umsatz (Einnahmen) ./. Ausgaben. Bei der Umsatzsteuer ist das anders. Hier wird geprüft, ob du tatsächlich ein Kleinunternehmer bist. Und das geht leider nur aus dem Umsatz hervor. zu 2. Du gibst den Zeitraum deiner Selbständigkeit ja konkret an. Also ab September EÜR + sämtliche andere Formulare für dein Gewerbe. zu 3. Nein. Die Rechnungen sind ja bereits bei der Einkommensteuererklärung als Anlage beigefügt. So sollte es jedenfalls sein.

    Alles Gute.

  • 1
    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    1."Doch wozu?"

    Um deine Einkünfte zu ermitteln und letzlich die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer!

    Die Umsatzsteuer ist eine andere Steuerart, ebenso die Gewerbesteuer. Für jede Steuerart ist eine gesonderte Steuererklärung zu erstellen.

    1. Du erstellst eben eine EÜR vom 01.09.-31.12.20**.

    2. Nein, nur aufbewahren in deinen Akten.

  • 0
    Antwort von Brandungsfelsen Brandungsfelsen

    Hallo,

    bei der EÜR stellst du deine Einnahmen ja deinem tatsächlichem Gewinn gegenüber. Will heißen, wenn du eine Rechnung über 1000 Euro geschrieben hast, aber in dem Monat einen PC, einen Drucker usw. angeschafft hast, hast du vielleicht nur noch einen Überschuss von 100 Euro.

    Das Finanzamt interessiert sich dann dafür, wenn du Umsatzsteuervorabzüge geltend machen willst. Dann nimmst du hier einfach mit auf, was du an Ausgaben hattest.

    Außerdem musst du dich für eine Form der Gewinnermittlung entscheiden: EÜR oder Bilanz. Und da die EÜR eindeutig am einfachsten ist (eine Excel-Tabelle genügt!), ist sie sehr benutzerfreundlich. Hast du in den Jahren, in denen du noch Kleinunternehmer warst z.B. nie Ausgaben gehabt, findet es das FA dann schon etwas komisch, wenn du in Jahr X (wenn du mehr als 17.500 Euro jährlich hast) anfängst, Benzin, Anschaffungen usw. abzusetzen.

    Du kannst dazu auch nochmal hier schauen: http://www.recht-finanzen.de/contents/steuern/einkunftsermittlung-beim-freiberuf...

    Mfg, B.

  • 0
    Antwort von schmok schmok

    Hallo, das meiste steht schon in den Antworten unten: Gewinnermittlung erfolgt in Form von einer Auftstellung von Einnahmen -Ausgaben= Gewinn oder Verlust. Wenn die Ausgaben ständig höher als die Einnahmen sind geht der Staat eventuell davon aus das es sich mehr um ein Hobby als um ein Gewerbe handelt und wird dies anmahnen und wenn es sich dann nicht ändert die Einnahmen-Überschußrechnung in dieser Form nicht mehr akzeptieren,

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    du bist ja lustig. In erster Linie interessiert das Finanzamt dein Gewinn, denn den musst du versteuern und dadurch hat das FA Einnahmen.

    Und da sich der Gewinn aus Einnahme/Umsatz - Ausgaben zusammensetzt musst du alles angeben.

    Rechnungen kannst du beifügen, musst du nicht. Allerdings musst du die Ausgaben belegen.

  • 0
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Du MUSST deine Ausgben nicht unbedingt angeben. Wäre aber ungünstig für dich, da dann dein Umsatz als Gewinn gewertet wird und du viel mehr Steuern zahlen musst.

    DAs Gründungsdatum kommt auf die Steuererklärung. Die Vorraussetzungen für die Kleinunternehmerregel gelten anteilig.

    Die Rechnungen (Eingang und Ausgang) musst du 10 Jahre lang korrekt aufbewahren. Vorzeigen brauchst du sie nur bei einer Steuerprüfung.

  • 0
    Antwort von Annaberg Annaberg

    Das Finanzamt interessiert sich für beides. Der Gewinn ist wichtig für deine Einkommensbesteuerung.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.