Hallo,
bei der EÜR stellst du deine Einnahmen ja deinem tatsächlichem Gewinn gegenüber.
Will heißen, wenn du eine Rechnung über 1000 Euro geschrieben hast, aber in dem Monat einen PC, einen Drucker usw. angeschafft hast, hast du vielleicht nur noch einen Überschuss von 100 Euro.
Das Finanzamt interessiert sich dann dafür, wenn du Umsatzsteuervorabzüge geltend machen willst. Dann nimmst du hier einfach mit auf, was du an Ausgaben hattest.
Außerdem musst du dich für eine Form der Gewinnermittlung entscheiden: EÜR oder Bilanz. Und da die EÜR eindeutig am einfachsten ist (eine Excel-Tabelle genügt!), ist sie sehr benutzerfreundlich. Hast du in den Jahren, in denen du noch Kleinunternehmer warst z.B. nie Ausgaben gehabt, findet es das FA dann schon etwas komisch, wenn du in Jahr X (wenn du mehr als 17.500 Euro jährlich hast) anfängst, Benzin, Anschaffungen usw. abzusetzen.
Du kannst dazu auch nochmal hier schauen: http://www.recht-finanzen.de/contents/steuern/einkunftsermittlung-beim-freiberuf...
Mfg,
B.
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