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ausfuhrgebür Auto

Frage von Claudia81 Claudia81

Ich bin in der schweiz wohnhaft, nun nach zwei jahren möchte ich gern zurück nach deutschland, und würde mein auto gern mitnehmen was ich hier in der schweiz gekauft habe? was muss ich beachten habe ich ausführgebühr und wieviel würd es sein? oder kann ich das in deutschland einfach so anmelden und die nummen schilder in die schweiz zurück schicken???

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Antworten (2)

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    Antwort von Benjy Benjy

    Hallo Claudia,

    die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland (nicht-EU) nach Deutschland ist im Zuge eines Umzugs abgabenfrei. Folgende Papiere musst Du beim Grenzzollamt vorlegen:

    • Zollantrag 0350 / ausgefüllt, unterschrieben und mit der Bitte eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" auszustellen.

    • Passkopie

    • Schweizer Abmeldebescheinigung aus der hervorgeht, dass Du dort mind. 12 Monate dauerhaft gelebt hast.

    • Deutsche Anmeldebestätigung, muss neu sein.

    • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein aus denen hervorgeht, dass Du das Auto mindestens 6 Monate besitzt und auch gefahren hast.

    Mit dem Auto musst Du dann zum TÜV. Nach der Fahrzeugabnahme gehst Du mit den TÜV-Papieren und der vom Zoll ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Zulassungsstelle und lässt Dir deutsche Papiere für Deinen Wagen ausstellen. Damit bekommst Du dann auch deutsche Kennzeichen. Fertig.

    Der Haken an einer abgabenfreien Abfertigung ist, dass Du das Auto mindestens noch 12 Monate halten musst. Falls Du es vorher verkaufst, kann der Zoll nachträglich Zölle (10%) und Steuern (19%) berechnen. U.U. auch eine Strafgebühr, falls Du dort nicht BEscheid gegeben hast. Dies gilt auch wenn Du einen Unfall hattest und das Auto verschrottest!! (In dem Fall werden aber wohl keine Gebühren fällig). Auf dem Zollantrag wird notiert, welches Zollamt für Dich zuständig ist (Z.B. Zollamt Lörrach oder Zollamt München).

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    Antwort von fensterladen fensterladen

    Du müsstest grundsätzlich eine "Einfuhrumsatzsteuer" für die Einfuhr von Waren bezahlen (19% vom aktuellen Warenwert) für die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat.

    Zuständig wäre dafür die Finanzbehörde, in dem Fall der Zoll. Unter Zoll.de könntest du bestimmt nähere Infos erhalten.

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